Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Der Markt Zusmarshausen hat beim Landratsamt Augsburg die Neuerteilung der wasserrechtlichen Erlaubnis für das Zutagefördern und Entnehmen von Grundwasser im Umfang von maximal 19 Liter pro Sekunde, 1100 m³ pro Tag und 20.000 m³ pro Jahr aus dem Tiefbrunnen 1 auf dem Grundstück Flur-Nr. 2012/11 der Gemarkung Zusmarshausen beantragt. Die Entnahme dient der öffentlichen Wasserversorgung. Das Entnehmen und Zutagefördern von Grundwasser stellt einen wasserrechtlichen Benutzungstatbestand nach § 9 Abs. 1 Nr. 5 WHG dar und bedarf nach
§ 8 Abs. 1 WHG einer wasserrechtlichen Gestattung.

UVP-Kategorie

Wasserwirtschaftliche Vorhaben

Raumbezug

Adressen

Bayern

Ansprechpartner

Wasserrechtsbehörde
Landratsamt Augsburg
Schneider, Michael

Prinzregentenplatz 4
86150 Augsburg
Bayern
Deutschland

E-Mail: poststelle@lra-a.bayern.de
Telefon: +49 821 3102-0
Fax: +49 821 3102-2209
URL: http://www.landkreis-augsburg.de

Datum der Entscheidung

20.05.2020

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

Bekanntmachung stbVP_TB1_Zus ( Bekanntmachung stbVP_TB1_Zus.pdf )