Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Der Markt Zusmarshausen hat beim Landratsamt Augsburg die Neuerteilung der wasserrechtlichen Erlaubnis für das Zutagefördern und Entnehmen von Grundwasser im Umfang von maximal 19 Liter pro Sekunde, 1100 m³ pro Tag und 20.000 m³ pro Jahr aus dem Tiefbrunnen 1 auf dem Grundstück Flur-Nr. 2012/11 der Gemarkung Zusmarshausen beantragt. Die Entnahme dient der öffentlichen Wasserversorgung. Das Entnehmen und Zutagefördern von Grundwasser stellt einen wasserrechtlichen Benutzungstatbestand nach § 9 Abs. 1 Nr. 5 WHG dar und bedarf nach
§ 8 Abs. 1 WHG einer wasserrechtlichen Gestattung.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Wasserrechtsbehörde
Landratsamt Augsburg
Schneider, Michael
Prinzregentenplatz 4
86150
Augsburg
Bayern
Deutschland
E-Mail: | poststelle@lra-a.bayern.de |
Telefon: | +49 821 3102-0 |
Fax: | +49 821 3102-2209 |
URL: | http://www.landkreis-augsburg.de |
Datum der Entscheidung
20.05.2020