Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Mit Schreiben vom 09.03.2020 und Planunterlagen vom 04.03.2020 beantragte die i + R Deutsche Immobilien GmbH, Lindau die Plangenehmigung für den Ausbau des Wiesbächels bei Grundstück Fl.Nr. 5 der Gemarkung Bad Wörishofen, die Schaffung von Retentionsraum bei Grundstück Fl.Nr. 770 der Gemarkung Bad Wörishofen und die Errichtung eines Durchlasses sowie von Stütz- bzw. Hochwasserschutzmauern im Bereich des Grundstücks Fl.Nr. 5/4 der Gemarkung Bad Wörishofen.

Nach § 68 Abs. 1 WHG bedarf die Herstellung, die Beseitigung oder die wesentliche Umgestaltung von Gewässern oder ihrer Ufer (Gewässerausbau) der Planfeststellung durch die zuständige Behörde. Gem. § 68 Abs. 2 Satz 1 WHG kann für einen nicht UVP-pflichtigen Gewässerausbau anstelle eines Planfeststellungsbeschlusses eine Plangenehmigung erteilt werden.

UVP-Kategorie

Wasserwirtschaftliche Vorhaben

Raumbezug

Adressen

Bayern

Ansprechpartner

Landratsamt Unterallgäu

Bad Wörishofer Str. 33
87719 Mindelheim
Bayern
Deutschland

E-Mail: poststelle@lra.unterallgaeu.de
Telefon: +49 8261 995-0
Fax: +49 8261 995-333
URL: http://www.unterallgaeu.de

Datum der Entscheidung

30.09.2020

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

20-09-30 UVP Bek ( 20-09-30 UVP Bek.pdf )