Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die Landeshauptstadt Dresden, Umweltamt, Grunaer Straße 2, 01069 Dresden hat bei der Landesdirektion Sachsen mit Schreiben vom 12. Februar 2020 die Entscheidung beantragt, ob für das Vorhaben anstelle eines Planfeststellungsbeschlusses eine Plangenehmigung erteilt werden kann.

In Zusammenhang mit der Hochwasservorsorge der Landeshauptstadt Dresden sind die Offenlegung und der naturnahe Ausbau des Weißiger Keppbaches im Ortsteil Schönfeld-Weißig geplant. Hierfür ist nach § 26 SächsWG eine wasserrechtliche Genehmigung erforderlich.
Grundlage des Vorhabens ist § 61 SächsWG, das vorrangiges Ziel der Maßnahme ist es daher, den im Bearbeitungsgebiet verrohrten Bachlauf offen zu legen. Die ökologische Funktionsfähigkeit des Fließgewässers und seine Fähigkeit zur Selbstreinigung sollen verbessert werden.

Das Vorhaben „ Offenlegung und der naturnahe Ausbau des Weißiger Keppbaches im Ortsteil Schönfeld-Weißig“ fällt in den Anwendungsbereich des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung. Dementsprechend hat die Landesdirektion Sachsen eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls vorgenommen, die im Ergebnis negativ ausfiel.

UVP-Kategorie

Wasserwirtschaftliche Vorhaben

Raumbezug

Adressen

Sachsen

Ansprechpartner

Abteilung 4 - Umweltschutz
Dienststelle Dresden
Landesdirektion Sachsen
Referat 46DD

Stauffenbergallee 2
01099 Dresden
Sachsen
Deutschland

E-Mail: post@lds.sachsen.de
Telefon: 0351 825-4001
Fax: 0351 825-9999

Datum der Entscheidung

13.07.2020

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

Bekanntmachung keine UVP-Pflicht Keppbach ( Bekanntmachung keine UVP-Pflicht Keppbach.docx )