Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die Nordrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH & Co.KG (NETG) mit Sitz in 45141 Essen beabsichtigt auf Grundlage des Planfeststellungsbeschlusses der Bezirksregierung Köln vom 30.10.2013 (Az.: 25.3.4-1/05) die Errichtung einer Erdgasleitung 600 von Leverkusen-Hitdorf nach Bergisch Gladbach-Paffrath.
Im Zuge der Ausführungsplanung haben sich Anpassungserfordernisse ergeben, für die nach § 43d Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) in Verbindung mit § 76 Abs. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (VwVfG NRW) ein Planfeststellungsverfahren durchzuführen ist.
Im Einzelnen handelt es sich um die nachfolgenden Änderungen:
1) Am nördlichen Ende der Gasleitungstrasse in Voigtslach soll eine zusätzliche Querverbindung inkl. Absperrarmaturen zur Verschaltung der NETG-Bestandsleitung 200 und der neu zu errichtenden Leitung 600 gebaut werden.
2) Am südlichen Ende der Trasse in Paffrath soll eine Verbindung zwischen der NETG-Bestandsleitung 200 und der neu zu errichtenden Leitung 600 über eine vorhandene Gasdruckregel- und Messanlage (GDRM-Anlage), die erweitert werden soll, geschaffen werden.
3) Verschiebung der zu errichtenden Leitungssperreinrichtungs(LSE)-Station Pattscheid an der planfestgestellten Leitung 600, die über die in einem gesonderten Planfeststellungsverfahren zu genehmigende GDRM Anlage Pattscheid die NETG-Leitung mit der Leitung 12 der Open Grid Europe GmbH (OGE) verbindet.
Von den zur Realisierung des Vorhabens geplanten Maßnahmen sind Grundstücke in der Gemarkung Paffrath (Flure 5) der Stadt Bergisch Gladbach sowie in den Gemarkungen Bergisch Neukirchen (Flure 1 und 4) sowie Hitdorf (Flur7) der Stadt Leverkusen betroffen.

Für das Änderungsvorhaben hatte die Vorhabenträgerin die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung beantragt (§ 7 Abs. 3 UVPG).

Mit Planänderungsbeschluss vom 02.06.2021 wurde das Vorhaben zugelassen.

Die Details zur Offenlage des Beschlusses und der zugehörigen Planunterlagen können den unten eingefügten Bekanntmachungstexten entnommen werden.
Ferner sind dort auch der Beschluss - einschließlich der zusammenfassenden Darstellung und Bewertung der Umweltauswirkungen des Vorhabens (s. Kapitel B.4.) - sowie die zugehörigen Planunterlagen abrufbar.

UVP-Kategorie

Leitungsanlagen und vergleichbare Anlagen

Raumbezug

Adressen

Nordrhein-Westfalen

Ansprechpartner

Dezernat 25 - Planfestststellungsverfahren Energieleitungen
Bezirksregierung Köln
Neugebauer, Stephan, Herr

Zeughausstrasse 2-10
50667 Köln
Nordrhein-Westfalen
Deutschland

E-Mail: stephan.neugebauer@bezreg-koeln.nrw.de
Telefon: +49(0)221-147-2694
Fax: +49(0)221-147-2890
URL: https://www.bezreg-koeln.nrw.de

Verfahrensschritte

Entscheidung über die Zulassung

Datum der Entscheidung

02.06.2021

Öffentliche Auslegung

Zeitraum der Auslegung

16.09.2020 - 15.10.2020