Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die A + H Herne Zentrum für Dienstleistungen GmbH mit Sitz in Hagen hat am 23.07.2018 die Erteilung einer Baugenehmigung gem. § 75 BauO NRW 2000 für den Neubau eines großflächigen Lebensmitteldiscounters und die Errichtung einer Stellplatzanlage mit 125 Parkplätzen mit Zufahrten von der Steinbergstraße und der Berliner Straße auf den Grundstücken Gemarkung Wanne-Eickel, Flur 15 Flurstücke 232, 485, 542, 544, 548, 549, 553 und 555 in Herne beantragt.
Der Baukörper soll in massiver Bauweise errichtet werden. Die Grundfläche des Baukörpers wird rd. 2290 qm, der umbaute Raum nach DIN 277 wird ca. 12635 cbm betragen. Die Befestigung, Gestaltung und Eingrünung der Zufahrten und Stellplätze im Freien erfolgt durch die Verlegung von Pflaster und die Anlegung von Asphaltflächen. Die nicht überbauten Flächen werden gärtnerisch gestaltet. Die Einfriedung des Baugrundstücks erfolgt mit Gittermattenzaunelementen.
Gem. § 1 Abs. 1 UVPG NRW i.V.m. der Anlage 1 zum UVPG NRW Ziff. 15, § 7 Abs. 1 UVPG i.V.m. Anlage 1 zum UVPG Ziff. 18.6.2 besteht für das hier zur Genehmigung gestellte Vorhaben die Pflicht zur Durchführung einer allgemeinen Vorprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht durch die zuständige Behörde. Aus verfahrensökonomischen Gründen hat die Antragstellerin hier gem. § 7 Abs. 3 UVPG die Durchführung der Umweltverträglichkeitsprüfung beantragt, der Oberbürgermeister der Stadt Herne als zuständige Untere Bauaufsichtsbehörde erachtet das Entfallen der Vorprüfung als zweckmäßig.
Für das beantragte Vorhaben hat die Antragstellerin daher einen Bericht zu den voraussichtlichen Umweltauswirkungen des Vorhabens (UVP-Bericht gem. § 16 UVPG) vorgelegt. In diesem UVP-Bericht hat sie das Vorhaben, den Untersuchungsraum (Einwirkungsraum des Vorhabens), die Umwelt und ihre Bestandteile im Einwirkungsbereich des Vorhabens, die Merkmale des Vorhabens und des Standortes, die durch das Vorhaben zu erwartende Umweltauswirkungen, mögliche Betroffenheiten von Schutzgütern nach § 2 UVPG sowie Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Vorhaben, mit denen erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen des Vorhabens ausgeschlossen, vermindert oder ausgeglichen werden können, beschrieben.
Die Entscheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens wird im Rahmen des bauordnungsrechtlichen Baugenehmigungsverfahrens unter Berücksichtigung der Bewertung der bei der Umweltverträglichkeitsprüfung festgestellten Umweltauswirkungen des Vorhabens durchgeführt. Durch die Offenlage der Antragsunterlagen erfolgt die Beteiligung der Öffentlichkeit zu den Umweltauswirkungen des Vorhabens nach § 18 Abs. 1 UVPG. Der betroffenen Öffentlichkeit wird im Rahmen der Beteiligung Gelegenheit zur Äußerung gegeben.

UVP-Kategorie

Bauvorhaben, Fremdenverkehr, Freizeit, ohne Bebauungsplan

Raumbezug

Adressen

Nordrhein-Westfalen

Ansprechpartner

Stadt Herne
Fachbereich Recht und Bauordnung

Langekampstraße 36
44652 Herne
Postfach 101820
Postfach Herne
Nordrhein-Westfalen
Deutschland

E-Mail: fb-recht-und-bauordnung@herne.de!
Telefon: 0 23 23 / 16 - 0
Fax: 0 23 23 / 16 - 21 00
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Verfahrensschritte

Öffentliche Auslegung

Zeitraum der Auslegung

11.02.2019 - 11.03.2019