Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Feststellung gemäß § 5 UVPG
Änderung des Genehmigungsbescheides für das Kernkraftwerk Stade (KKS) (Bescheid 1/2005) Stilllegung und Abbau (Stilllegung, Abbau Phase l, Lager für radioaktive Abfälle) vom 07.09.2005 hinsichtlich des Lagers für radioaktive Abfälle (LarA)

Die PreussenElektra GmbH, Tresckowstr. 5, 30457 Hannover, hat für das Kernkraftwerk Stade (KKS) beim MU als zuständiger Genehmigungsbehörde die Änderung des Restbetriebshandbuchs (RBHB) Teil 1 Kapitel 1 „Personelle Betriebsorganisation“ und die Herauslösung der Regelungen zum Umgang mit radioaktiven Abfällen im Lager für radioaktive Abfälle (LarA) aus der atomrechtlichen Stilllegungs- und Abbaugenehmigung und Übernahme dieser fortgeltenden Regelungen in eine eigenständige Genehmigung beantragt.
Entsprechend § 9 Abs. 1 Nr. 2 UVPG war für dieses Änderungsvorhaben eine allgemeine Vorprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht durchzuführen. Die Vorprüfung beinhaltet gem. § 7 UVPG eine überschlägige Prüfung, ob das Vorhaben unter Berücksichtigung der Anlagen 2 und 3 zum UVPG aufgeführten Kriterien erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben kann, die nach § 25 Abs. 2 UVPG bei der Zulassungsentscheidung zu berücksichtigen wären.
Die Vorprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht nach § 9 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 4 UVPG in Verbindung mit § 7 UVPG hat ergeben, dass die beantragte Änderung des Restbetriebshandbuchs (RBHB) Teil 1 Kapitel 1 „Personelle Betriebsorganisation“ und die Herauslösung der Regelungen zum Umgang mit radioaktiven Abfällen im Lager für radioaktive Abfälle (LarA) aus der atomrechtlichen Stilllegungs- und Abbaugenehmigung und Übernahme dieser fortgeltenden Regelungen in eine eigenständige Genehmigung keine erheblich nachteiligen Umweltauswirkungen haben kann und die Durchführung einer UVP daher nicht erforderlich ist.
Diese Feststellung der UVP-Pflicht ist gemäß § 5 Abs. 3 Satz 1 UVPG nicht selbstständig anfechtbar. Sie wird hiermit bekannt gegeben. Die Begründung nach § 5 Abs. 2 UVPG kann als PDF heruntergeladen werden.

UVP-Kategorie

Kernenergie

Raumbezug

Adressen

Niedersachsen

Ansprechpartner

Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz

Archivstr. 2
30169 Hannover
Niedersachsen
Deutschland

E-Mail: poststelle@mu.niedersachsen.de
Telefon: +49 (0)511 120 0
URL: https://www.umwelt.niedersachsen.de/

Datum der Entscheidung

01.08.2019

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

Feststellung UVP-Pflicht mit Begründung ( KKS_LarA-Vorprüfung.pdf )
Anlage 1 Angaben der Vorhabenträgerin gem. Anlage 2 UVPG ( Anlage 1 ERM Vorprüfung im Einzelfall LarA 22-05-2019.pdf )