Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die SHB Schotterwerke Hohenlohe-Bauland GmbH & Co. KG mit Sitz in 74706 Osterburken, beantragt gemäß § 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) eine immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung zur Erweiterung des bestehenden Kalksteinbruches in Götzingen (Stadt Buchen, Neckar-Odenwald-Kreis), in östliche Richtung im Waldgebiet Henig um 12,2 ha. Da die geplante Abbaufläche bewaldet ist, beantragt die Vorhabensträgerin gleichzeitig eine befristete Waldumwandlungsgenehmigung gemäß § 11 LWaldG. Steinbrüche, in denen Sprengstoffe verwendet werden, unterliegen der Genehmigungspflicht des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG). Die geplante Erweiterung des Steinbruches stellt im Sinne von § 16 BImSchG eine genehmigungspflichtige Änderung einer bestehenden Anlage dar. Gemäß Ziffer 2.1.1 des Anhangs zur 4. BImSchV gehören Steinbrüche mit einer Vorhabensfläche von mehr als 10 ha zu den Vorhaben, bei denen ein Genehmigungsverfahren gemäß § 10 BImSchG mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen ist. Nach den Regelungen des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist bei immissionsschutzrechtlich genehmigungspflichtigen Steinbrüchen im Vorfeld des Verfahrens zu prüfen, ob im Einzelfall die Durchführung einer UVP im Rahmen des Genehmigungsverfahrens erforderlich ist. Bei der Genehmigung von Steinbrüchen mit einer Abbaufläche über 25 ha ist gemäß Ziffer 2.1.1 der Anlage 1 zum UVPG generell die Durchführung einer UVP erforderlich. Bei Flächengrößen zwischen 10 und 25 ha ist gemäß Ziffer 2.1.2 eine Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls hinsichtlich der UVP-Pflichtigkeit des Vorhabens durchzuführen. Bei der Ermittlung der beurteilungsrelevanten Flächengröße ist der Größe der Erweiterungsfläche von ca. 11,8 ha zuzüglich einer als Förderkorridor benötigten Flächen von ca. 0,4 ha und darüber hinaus die in Abbau befindliche Restfläche von ca. 4 ha von Relevanz. Somit beläuft sich im vorliegenden Fall die beurteilungsrelevante Fläche auf ca. 16,2 ha. Die Flächengröße, die zwingend die Durchführung einer UVP erfordert, wird somit nicht erreicht. Aufgrund der festgestellten Artenvorkommen im geplanten Erweiterungsgebiet hat die Antragstellerin freiwillig gemäß § 7 Abs. 3 UVPG die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung beantragt. Diesem Antrag hat die Genehmigungsbehörde mit Schreiben vom 06.02.2018 statt gegeben. Damit konnte auf eine Allgemeine Vorprüfung nach § 11 Abs. 3 Nr. 2 i.V.m. § 7 Abs. 1 UVPG verzichtet werden. Das Vorhaben unterliegt der UVP-Pflicht. Der Antragsteller beabsichtigt, unmittelbar nach Erhalt der Genehmigung mit dem Abbau zu beginnen. Die immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung zur Erweiterung der Konzessionsfläche im Steinbruch in Buchen-Götzingen um 12,2 Hektar (ha) wurde am 31.03.2020 erteilt. Die Genehmigung ist rechtskräftig.

UVP-Kategorie

Steine und Erden, Glas, Keramik, Baustoffe

Raumbezug

Adressen

Baden-Württemberg

Ansprechpartner

LRA Neckar-Odenwald-Kreis
Regierungspräsidium Karlsruhe
Fachdienst Umwelt-Recht

Renzstraße 10
74821 Mosbach
Baden-Württemberg
Deutschland

E-Mail: umwelt@neckar-odenwald-kreis.de
Telefon: 06261 84-0
Fax: 06261 84 4702
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