Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Gemäß § 5 Abs. 2 Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. März 2021 (BGBl. I S. 540), geändert am 10. September 2021 (BGBl. I S. 4147), wird Folgendes bekannt gemacht:

Die Firma QR Operations GmbH, Prinzenstraße 17 in 34225 Baunatal, beantragte mit Datum vom 16. September 2021 gemäß § 4 Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274), zuletzt geändert am 24. September 2021 (BGBl. I S. 4458), in Verbindung mit § 1 der Vierten Verordnung zur Durchführung des BImSchG (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen - 4. BImSchV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Mai 2017 (BGBl. I S. 1440), zuletzt geändert am 12. Januar 2021 (BGBl. I S. 69), und Nr. 1.6.2 Anhang 1 zur 4. BImSchV die immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer Windenergieanlage mit einer Nabenhöhe von 166 Meter und einem Rotordurchmesser von 150 Meter am Standort 08141 Reinsdorf, Gemarkung Vielau, Flurstück 646/1, sowie den Rückbau einer bestehenden Windenergieanlage auf dem Flurstück 646/1 der Gemarkung Vielau in Reinsdorf.

Gegenwärtig befinden sich sechs Windenergieanlagen mit einer Gesamthöhe von jeweils mehr als 50 Meter in dem Windpark. Davon sollen insgesamt drei Windenergieanlagen zurückgebaut und dafür zwei Windenergieanlagen neu errichtet werden. Damit sind bei der Vorprüfung zur Umweltverträglichkeit fünf Windenergieanlagen zu berücksichtigen. Für das Vorhaben ist daher eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 10 Abs. 3 UVPG in Verbindung mit § 7 Abs. 2 UVPG und Nr. 1.6.3 Spalte 2 der Anlage 1 zum UVPG durchzuführen.

Diese Vorprüfung führte das Landratsamt Zwickau mit Eröffnung des immissionsschutz-rechtlichen Genehmigungsverfahrens anhand der eingereichten Unterlagen und unter Beteiligung der entsprechenden Fachbehörden durch. Dabei war in der ersten Stufe zu prüfen, ob bei dem Vorhaben besondere örtliche Gegebenheiten gemäß den in Anlage 3 Nr. 2.3 UVPG aufgeführten Schutzkriterien vorliegen.

Der Standort des Vorhabens befindet sich in keinem Europäischen Schutzgebiet, Naturschutz- oder Landschaftsschutzgebiet, Nationalpark oder Biosphärenreservat. Die nächsten Schutzgebiete nach der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH) liegen mit den FFH-Gebieten „Muldetal bei Aue“ ca. 750 m südlich, „Crinitzer Wasser und Teiche im Kirchberger Granitgebiet“ ca. 2,1 km südwestlich, „Bachtäler südlich Zwickau“ ca. 2,3 km südwestlich, „Kalkbrüche im Wildenfelser Zwischengebirge“ ca. 3,1 km südöstlich sowie „Wildenfelser Bach und Zschockener Teiche“ ca. 4,7 km östlich.


Weiterhin beginnen ca. 2,4 km südöstlich das Landschaftsschutzgebiet (LSG) „Wildenfelser Zwischengebirge“, ca. 3,1 km westlich das LSG „Plotzgrund“, ca. 4,1 km nordwestlich das LSG „Am Röhrensteg“, ca. 4,5 km südwestlich das LSG „Kirchberger Granit“ und ca. 4,9 km südlich das LSG „Oelbachgrund“. Beeinträchtigungen durch Umweltauswirkungen des Vorhabens, die die besondere Empfindlichkeit oder Schutzziele dieser Gebiete betreffen, sind jedoch nicht zu erwarten. Auswirkungen auf umliegende gesetzlich geschützte Biotope können ausgeschlossen werden.

Ebenso sind am Vorhabenstandort keine Wasserschutzgebiete nach § 51 Wasserhaushaltsgesetz (WHG), Heilquellenschutzgebiete nach § 53 Abs. 4 WHG, Risikogebiete nach § 73 Abs. 1 WHG sowie Überschwemmungsgebiete nach § 76 WHG ausgewiesen. Gebiete, in denen die in Vorschriften der Europäischen Union festgelegten Umweltqualitätsnormen bereits überschritten sind, Gebiete mit hoher Bevölkerungsdichte und Denkmäler befinden sich ebenfalls nicht in der Umgebung des Standortes.

Die erste Stufe der standortbezogenen Vorprüfung des Landratsamtes Zwickau hat ergeben, dass am Vorhabenstandort keine besonderen örtlichen Gegebenheiten vorliegen und damit keine weitere Prüfung erforderlich ist. Für das beantragte Vorhaben besteht keine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung.

Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 5 Abs. 3 UVPG die vorgenannte Entscheidung des Landratsamtes Zwickau nicht selbstständig anfechtbar ist.

Zwickau, den 3. März 2022

Landratsamt Zwickau



Wendler
Amtsleiterin Umweltamt

UVP-Kategorie

Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie

Raumbezug

Adressen

Sachsen

Ansprechpartner

Landratsamt Zwickau

Zwickau
Postfach PF 10 01 76
08067 Zwickau
Sachsen
Deutschland

E-Mail: umwelt@landkreis-zwickau.de
URL: https://www.landkreis-zwickau.de/

Datum der Entscheidung

18.05.2022

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

Bekanntmachung UVPG ( Bekanntmachung UVPG.pdf )