Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die Untere Landschaftsbehörde der Stadt Mönchengladbach plant im Rahmen einer Kompensationsmaßnahme die Renaturierung des ehemaligen Kinderspielplatzes Wetschewell in Mönchengladbach im Stadtteil Odenkirchen West.
Für dieses Renaturierungsvorhaben hat die Untere Landschaftsbehörde der Stadt Mönchengladbach mit Datum vom 28.04.2020 Unterlagen zur Feststellung über das Bestehen oder Nichtbestehen der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) vorgelegt.

Gemäß § 7 Abs. 1 S. 1 UVPG i.V.m. Nr. 13.18.1 der Anlage 1 UVPG ist für das geplante Vorhaben eine allgemeine Vorprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht durchzuführen. Hierbei handelt es sich um eine überschlägige Prüfung unter Berücksichtigung der in Anlage 3 zum UVPG aufgeführten Kriterien. Maßgebend ist, ob das Vorhaben erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben kann, die nach § 25 Abs. 2 UVPG bei der Zulassungsentscheidung zu berücksichtigen wären.

Die Bewertung im Rahmen einer überschlägigen Prüfung anhand der vorgelegten Unterlagen für die UVP-Vorprüfung, der Antragsunterlagen, eigener Ermittlungen und der für die Entscheidung maßgeblichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften ergab, dass durch die Maßnahme keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen auf die in § 2 Abs. 1 UVPG genannten Schutzgüter zu erwarten sind.

UVP-Kategorie

Wasserwirtschaftliche Vorhaben

Raumbezug

Adressen

Nordrhein-Westfalen

Ansprechpartner

Bezirksregierung Düsseldorf
Dezernat 54 - Wasserwirtschaft - einschl. anlagenbezogener Umweltschutz -

Cecilienallee 2
40474 Düsseldorf
Nordrhein-Westfalen
Deutschland

E-Mail: poststelle@brd.nrw.de
Telefon: 0211 475-0
Fax: 0211 475-2671
URL: https://www.brd.nrw.de/

Datum der Entscheidung

28.05.2020

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

Bekanntmachungstext Nichtbestehen UVP-Pflicht ( Bekanntmachungstext Nichtbestehen UVP-Pflicht Pdf.pdf )