Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die Firma Bauer Holzenergie GmbH & Co. KG hat die Errichtung und den Betrieb eines zusätzlichen Biomasseheizkessels auf dem Betriebsgelände in Bad Rappenau beantragt. Für dieses Vorhaben war eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 7 Abs. 2 UVPG durchzuführen.
Dabei wurde festgestellt, dass für das beantragte Vorhaben keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Das Vorhaben kann nach Einschätzung der Behörde aufgrund überschlägiger Prüfung unter Berücksichtigung der in Anlage 3 UVPG aufgeführten Kriterien keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen haben, die nach § 25 UVPG zu berücksichtigen wären.

Besondere örtliche Gegebenheiten gemäß den in Anlage 3 Nr. 2.3 UVPG aufgeführten Schutzkriterien liegen nicht vor. Erhebliche negative Auswirkungen auf die in § 1 BImSchG genannten Schutzgüter aufgrund der geplanten Erweiterung sind nicht zu erwarten. Die Anlagenerrichtung ist nach dem Stand der Technik geplant. Verfeuert werden dürfen in der Anlage nur Althölzer der Kategorie A I und A II. Die Emissionen im Abgas der gesamten Anlage unterschreiten die Bagatellmassenströme gemäß Nr. 4.6.1.1 der TA Luft. Zum Schutz vor schädlichen Umweltauswirkungen durch Luftschadstoffe sind darüber hinaus die Anforderungen der 44. BImSchV einzuhalten.
Eine Umweltverträglichkeitsprüfung soll deshalb unterbleiben.
Gemäß § 5 Abs. 3 UVPG ist diese Feststellung nicht selbständig anfechtbar.

UVP-Kategorie

Verwertung und Beseitigung von Abfällen und sonstigen Stoffen

Raumbezug

Adressen

Baden-Württemberg

Ansprechpartner

Regierungspräsidium Stuttgart

Ruppmannstr. 21
70565 Stuttgart
Baden-Württemberg
Deutschland

E-Mail: poststelle@rps.bwl.de
Telefon: 0711 904-0
Fax: 0711 904-11190
URL: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rps/Seiten/default.aspx

Datum der Entscheidung

04.02.2021

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

2020-12-16_Ergebnisvermerk UVP Vorprüfung ( 2020-12-16_Ergebnisvermerk UVP Vorprüfung.doc )