Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Fa. Windpark Worms Repowering GmbH & Co. KG plant im Windpark Worms die Errichtung und den Betrieb von zwei neuen Windenergieanlagen vom Typ Enercon E-160 EP5 5500 kW mit einer Nabenhöhe von 166,6 m und einem Rotordurchmesser von 160 m sowie einer Gesamthöhe von 246,6 m. Die Neuanlagen sollen drei Altanlagen des Typs GE Wind 1,5 sl mit Nabenhöhe von 85 m und Rotordurchmesser von 77 m ersetzen, die zuvor zurückgebaut werden (Repowering).

Die Standorte der geplanten Windenergieanlagen befinden sich im Außenbereich der Gemarkung Herrnsheim, kreisfreie Stadt Worms.

Standort WEA 01 - Gemarkung Herrnsheim, Flur 11, Nr. 16, 17, UTM 32 (ETRS 89) R449132 - H5500482

Standort WEA 02 - Gemarkung Herrnsheim, Flur 10, Nr. 117, 118, 119, UTM 32 (ETRS 89) R449555 - H5500331

Anlagentyp: 2 x Enercon E-160 EP5 5,5 MW
Nabenhöhe: 166,6 m
Rotordurchmesser: 160 m
Gesamthöhe über GOK: 246,6 m

Die beiden Standorte liegen westlich des Stadtteils Worms-Herrnsheim und nördlich des Stadtteils Worms-Leiselheim auf derzeit landwirtschaftlich genutzten Flächen. Sowohl der Teilregionalplan Windenergie zum Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar als auch der ROP Rheinhessen-Nahe weist das Plangebiet als Vorranggebiet für die Windenergienutzung aus. Planungsrecht liegt auch durch den rechtswirksamen Flächennutzungsplan FNP-Worms-2030 der Stadt Worms vor (Bekanntmachung vom 21.10.2016).

Für beide WEA-Standorte werden dauerhaft durch Fundament, Kranstellplatz und interne Zuwegung in Schotterbauweise Flächen in Anspruch genommen. Versiegelungen entstehen durch das mit Bodenmaterial abgedeckte Fundament im Umfang von ca. 500 m² sowie den dauerhaft geschotterten Kranstellplatz in einer Größenordnung von ca. 1.000 m².
Zusätzlich werden für die Montage und als Lagerflächen eingerichtet, die jedoch nach der Bauphase wieder beseitigt werden.

Die Zuwegung erfolgt über die Kreisstraße K 18 (Abenheimer Landstraße) östlich des Windparks. Für den Transport der Schwerlast-Komponenten wird eine temporäre Zuwegung von der Autobahn A 61 über die Raststätte Wonnegau-Ost geplant.

Die Sicherheit der WEA wird unter anderem durch ein aerodynamisches Bremssystem, ein Blitzschutzsystem sowie ein Sensorsystem gewährleistet, das bei Störungen die Anlagen sofort abschaltet.
Die Anlagen werden mit einem Eiserkennungssystem ausgestattet, das dazu dient, den Anlagenbetrieb bei Eisansatz auf den Rotorblättern zu unterbrechen und damit die Gefahr des Eiswurfs zu minimieren.
Mit einer programmierten Abschaltautomatik wird die Einhaltung der Vorgaben für die maximale Beschattung ermöglicht.

Aus schalltechnischer Sicht ist der Betrieb der Windenergieanlagen im Sinne der TA Lärm zur Tageszeit im Nennleistungsbetrieb und zur Nachtzeit im eingeschränkten Betrieb möglich.

Die Anlagen werden an das Stromversorgungsnetz angeschlossen. Der erzeugte Wechselstrom soll entsprechend der Vorgaben des Elektrizitätsversorgers und nach den Regelungen des EEG eingespeist werden.

Es ist geplant, 3 bestehende 20 Jahre alte WEA (Inbetriebnahme 2001) spätestens vor Baubeginn der neuen Windenergieanlagen zurückzubauen.

Die Antragstellerin hat die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung beantragt.

Die Antragstellerin hat den Antrag auf Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung inzwischen im Oktober 2023 zurückgezogen.

UVP-Kategorie

Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie

Raumbezug

Adressen

Rheinland-Pfalz

Ansprechpartner

SGD-Süd (Struktur- u. Genehmigungsdirektion Süd)
Klimaschutzministerium (MKUEM)
Stadtverwaltung Worms

Marktplatz 2
67547 Worms
Postfach 2052
67545 Worms
Rheinland-Pfalz
Deutschland

E-Mail: stadtverwaltung@worms.de
Telefon: 06241 853-0
Fax: 06241 853-1598
URL: https://www.worms.de

Verfahrensschritte

Erörterungstermin

Zeitraum der Erörterung

25.05.2022 - 25.05.2022

Informationen zum Erörterungstermin

Öffentliche Bekanntmachung 13.05.2022 ( Öffentliche Bekanntmachung 13.05.2022.pdf )

Erörterungstermin

Zeitraum der Erörterung

04.04.2022 - 27.04.2022

Erörterungstermin

Zeitraum der Erörterung

15.02.2022 - 20.04.2022

Informationen zum Erörterungstermin

Absage Eroerterungstermin ( Absage Eroerterungstermin.pdf )
ÖB Amtsblatt ( ÖB Amtsblatt.pdf )

Öffentliche Auslegung

Zeitraum der Auslegung

08.11.2021 - 07.01.2022