Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Der Antragsteller plant im Landkreis Prignitz, Gemarkung Rühstädt, Flur 112, Flurstück 413 die Erstaufforstung gemäß § 9 des Waldgesetzes des Landes Bran-denburg (LWaldG) auf einer Fläche von 2,41 ha (Anlage und Entwicklung von Hartholzauewäldern).

Nach den §§ 5, 7 ff. des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in Verbindung mit der Nummer 17.1.3 Spalte 2 der Anlage 1 zum UVPG ist für geplante Erstaufforstungen von 2 ha bis weniger als 20 ha Wald zur Fest-stellung der UVP-Pflicht eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls durchzuführen.

Die Vorprüfung wurde auf der Grundlage der Antragsunterlagen vom 11.November 2020, Az.: LFB-02.02-7020-6/11/20 durchgeführt.
Im Ergebnis dieser Vorprüfung wurde festgestellt, dass für das oben benannte Vorhaben keine UVP-Pflicht besteht.

Diese Feststellung beruht auf den folgenden wesentlichen Gründen:

Durch Pflanzung von Stieleiche, Flatterulme, Winterlinde, Hainbuche, Feldahorn, Vogelkirsche, Holzapfel und Wildbirne sowie der einzelstammweisen Pflanzung von Silberweide und Schwarzerle als Vorwald, entsteht auf den durch Druck- und Qualmwasser beeinflussten Standorten in der Elbtalaue ein lichter strukturreicher Auewald mit einer hohen Biodiversität.
Die Entwicklung des Artenreichtums bei Tieren und Pflanzen, insbesondere bei Vögeln und Insekten, im Vorhabensgebiet waren wichtige Gründe dem Vorhaben zuzustimmen.
Durch die geplanten Maßnahmen werden keine erheblichen und nachhaltigen Auswirkungen auf die Umwelt und die entsprechenden Schutzgüter erwartet.

UVP-Kategorie

Forstliche und landwirtschaftliche Vorhaben

Raumbezug

Adressen

Brandenburg

Ansprechpartner

Landesbetrieb Forst
Abteilung 3 FB Forsthoheit

Heinrich-Mann-Allee 103
14473 Potsdam
Brandenburg
Deutschland

E-Mail: betriebsleitung@lfb.brandenburg.de
Telefon: +49 331 97929 301
Fax: + 49 331 97929 390

Datum der Entscheidung

05.03.2021

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

AnlageEA_Veröffentlichung_ABl_2_20_ha_Keine_UVP_Pflicht_29_05_2019 ( AnlageEA_Veröffentlichung_ABl_2_20_ha_Keine_UVP_Pflicht_29_05_2019.pdf )