Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die Firma eab New Energy GmbH in 09603 Großschirma, Am Steinberg 7, beantragte mit Datum vom 4. Mai 2021 gemäß § 4 Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes- Immissionsschutzgesetz - BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274), zuletzt geändert am 24. September 2021 (BGBl. I S. 4458), in Verbindung mit § 1 der Vierten Verordnung zur Durchführung des BImSchG (Verordnung über genehmigungs-bedürftige Anlagen - 4. BImSchV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Mai 2017 (BGBl. I S. 1440), zuletzt geändert am 12. Januar 2021 (BGBl. I S. 69), und Nr. 1.6.2 Anhang 1 zur 4. BImSchV die immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer Windenergieanlage mit einer Nabenhöhe von 160 Metern und einem Rotordurchmesser von 138,25 Metern am Standort 09356 St. Egidien, Gemarkung Lobsdorf, Flur-stück 69/2, sowie den Rückbau zweier bestehender Windenergieanlagen auf den Flurstücken 69/2 der Gemarkung Lobsdorf und 369/1 der Gemarkung Grumbach in 09337 Callenberg. Mit diesem Vorhaben wird die aus vier bereits genehmigten Windenergieanlagen und einer weiteren im Genehmigungsverfahren befindlichen Windenergieanlage mit einer Gesamthöhe von jeweils mehr als 50 Metern bestehende Windfarm erweitert und bedarf somit einer allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 10 Abs. 2 UVPG in Verbindung mit § 7 Abs. 1 UVPG und Nr. 1.6.2 Spalte 2 der Anlage 1 zum UVPG. Des Weiteren sollen im Zuge des Neubaus drei bestehende Windenergieanlagen zurück gebaut werden. Diese Vorprüfung führte das Landratsamt Zwickau mit Eröffnung des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens anhand der eingereichten Unterlagen und unter Beteiligung der entsprechenden Fachbehörden durch. Dabei war zu prüfen, ob das Vorhaben erhebliche nach-teilige Umweltauswirkungen haben kann. Der Standort des Vorhabens befindet sich in keinem Europäischen Schutzgebiet, Naturschutz- oder Landschaftsschutzgebiet. Die nächsten Schutzgebiete nach der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH) liegen im Teilgebiet Kuhschnappel des FFH-Gebiets „Oberwald Hohenstein-Ernstthal“ ca. 1,3 km östlich. Der größere Teil dieses FFH-Gebiets liegt im Oberwald ca. 3,5 km nordöstlich des geplanten Standortes. Das FFH-Gebiet „Am Rümpfwald“ beginnt ca. 4,3 km südwestlich. Weiterhin beginnen ca. 1 km nordwestlich das Landschaftsschutzgebiet (LSG) „Mulden- und Chemnitztal“, ca. 1,3 km südöstlich das LSG „Pfaffenberg-Oberwald“ und ca. 3,5 km südwestlich das LSG „Erzgebirgsweg“. Umweltauswirkungen des Vorhabens, die die besondere Empfindlichkeit oder Schutzziele dieser Gebiete betreffen, sind jedoch nicht zu er-warten. Zum Ausgleich des Eingriffs in Natur und Landschaft sowie in das Landschaftsbild durch die geplante Windenergieanlage werden entsprechende naturschutzrechtliche Kompensationszahlungen festgesetzt. Dabei werden auch die geringfügige Flächenversiegelung für das Fundament der Windenergieanlage und die Teilversiegelungen für Zufahrt und Stellplätze berücksichtigt. Da Auswirkungen auf Lebensräume geschützter Vogel- und Fledermausarten nicht ausgeschlossen werden können, werden umfangreiche Betriebsbeschränkungen der Windenergieanlage zur Vermeidung und Verminderung nachteiliger Auswirkungen festgelegt. Durch Begrenzung der Schall- und Schattenwurfemissionen der Windenergieanlage wird entsprechend den erstellten Immissionsprognosen unter Berücksichtigung der bereits genehmigten Windenergieanlagen die Einhaltung der Richtwerte für Geräusche und Schattenwurf an der umliegenden Wohnbebauung gewährleistet. Erhebliche Belästigungen durch Geräusche und Schattenwurf werden damit ausgeschlossen. Durch das Vorhaben ergeben sich keine zusätzlichen Abfallströme. Der Eintrag wassergefährdender Stoffe in Wasser, Boden und Grundwasser kann im bestimmungsgemäßen Betrieb ausgeschlossen werden. Auswirkungen des Vorhabens auf den Wasserhaushalt, das Klima und die Luft sowie auf Kultur- und Sachgüter sind nicht zu erwarten. Aufgrund des Standortes auf einer intensiv genutzten Ackerfläche wird die Pflanzenwelt ebenfalls nicht beeinträchtigt. Nach Aufgabe der Nutzung und Rückbau der WEA entfallen die Beeinträchtigungen vollständig. Die allgemeine Vorprüfung des Landratsamtes Zwickau hat ergeben, dass die zu erwartenden Beeinträchtigungen der Schutzgüter durch das Vorhaben unter Berücksichtigung der zur Verminderung der Beeinträchtigungen vorgesehenen Maßnahmen sowie des geplanten Rückbaus dreier bestehender Windenergieanlagen nicht als erheblich einzustufen sind. Dementsprechend besteht für das beantragte Vorhaben keine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung.

UVP-Kategorie

Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie

Raumbezug

Adressen

Sachsen

Ansprechpartner

Landratsamt Zwickau

Zwickau
Postfach PF 10 01 76
08067 Zwickau
Sachsen
Deutschland

E-Mail: umwelt@landkreis-zwickau.de
URL: https://www.landkreis-zwickau.de/

Datum der Entscheidung

26.11.2021

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

Bekanntmachung UVP ( UVP Bekanntmachung WEA 9.pdf )