Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Für die zweckmäßige Neugestaltung des Flurneuordnungsgebietes ist eine einfache Änderung des Planes nach § 41 FlurbG erforderlich geworden.
Die Änderung Nr.10 umfasst im Wesentlichen Maßnahmen wie: Herstellung von Durchlässen/Rohrleitungen, Verbesserung von Weganschlüssen/Grundstückszufahrten, Wegemodernisierungen, Auffüllungen/Rekultivierungen sowie geringfügige Acker-Grünland-Nutzungsänderungen. Die Gesamtkonzeption des Planes wird hierdurch nicht verändert.

Die Feststellung der UVP-Pflicht (Vorprüfung) gemäß § 7 UVPG lässt keine erheblichen Umweltauswirkungen erwarten. Die Artenschutz-Vorprüfung gemäß § 44 Abs. 1 BNatSchG hat ergeben, das keine artenspezifischen Verbotstatbestände erfüllt werden.
Der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft und soweit erforderlich die betroffenen Träger öffentlicher Belange, betroffene Rechtsinhaber und anerkannte Naturschutzvereine haben der Änderung zugestimmt.

UVP-Kategorie

Flurbereinigung

Raumbezug

Adressen

Baden-Württemberg

Ansprechpartner

LRA Schwäbisch Hall
Regierungspräsidium Stuttgart
Amt für Flurneuordnung und Vermessung

Münzstraße 1
74523 Schwäbisch Hall
Postfach 11 04 53
74507 Schwäbisch Hall
Baden-Württemberg
Deutschland

E-Mail: flurneuordnung.vermessung@lrasha.de
Telefon: 07951/492-5500 (Zentrale)
Fax: 07951/492-5580
URL: https://www.lrasha.de

Datum der Entscheidung

08.11.2021