Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die Fa. SCHWENK Zement GmbH & Co. KG, Karlstadt a. Main betreibt auf ihrem Betriebsgelände in Karlstadt (Fl.-Nrn. 3510, 3360 und 3155 der Gemarkung Karlstadt) eine Anlage zur Herstellung von Zementklinker und Zementen. Am Standort in Karlstadt werden im Zuge des Betriebes der Anlage zur Herstellung von Zementklinker und Zementen u. a. nicht gefährliche Abfälle zeitweilig gelagert.
Mit Bescheid vom 08.02.2021 wurde vom Landratsamt Main-Spessart der Einsatz von Ersatzsanden über die Rohmahlung des Drehofens 6 genehmigt.
Der Betreiber plant nun den Bau einer neuen Lagerhalle mit drei Abteilen für Ersatzsande und weitere Einsatzstoffe sowie für die möglichst staubreduzierte Lagerung von Gießereialtsanden mit höherem Feinanteil den Umbau des im Bestand befindlichen Braunkohlestaubsilos 4 (BKS-Silo 4) zur Lagerung und zum Austrag von Gießereialtsanden. Ziel des Vorhabens ist es, die zum Teil als allgemein wassergefährdend eingestuften Stoffe vor Witterungseinflüssen, Auswaschung und Verwehung geschützt innerhalb einer Lagerhalle bzw. einem Silo zu bevorraten. Die neue Lagerhalle (Gesamtlagervolumen von 10.500 m³) soll in drei Abteile mit jeweils 3500 m³ Lagervolumen untergliedert werden und wird mit drei Rolltoren ausgestattet. Bei den zu lagernden Stoffen handelt es sich um technisches Eisenoxid (AVV-Nr. 10 02 08, AVV-Nr. 10 02 10, AVV-Nr. 19 12 02), Gießereialtsand (AVV-Nrn. gemäß Ziffer 3.1.2.1 des Bescheides des Landratsamtes Main-Spessart vom 08.02.2021, Az. 54-1711-566-SB mit der Beschränkung auf nicht-gefährliche Abfälle) sowie Gips (Natur- und REA-Gips). Für die genannten Einsatzstoffe ergibt sich aufgrund der Dichte eine maximale Lagermenge pro Abteil (3.500 m³) von 5.000 t technisches Eisenoxid, 5.000 t Gießereialtsand, 6.000 t Naturgips bzw. 3.000 t REA-Gips. Die Lagerkapazität der Einsatz- und Abfallstoffe soll um die eben genannten Mengen erhöht werden. In Ausnahmefällen, z.B. während der Werksrevision, soll auch eine zeitlich begrenzte Doppelbelegung erfolgen. Die Lagerung von Gießereialtsand, der als gefährlicher Abfall gekennzeichneten ist, ist weder in der Lagerhalle noch im BKS-Silo 4 vorgesehen.
Neben der Errichtung der Lagerhalle soll das bestehende Braunkohlestaubsilo (BKS-Silo) 4 zur Lagerung von maximal 500 t Gießereialtsanden umfunktioniert werden. Hierfür ist die Lagerung von blasfähigen Gießereialtsanden mit höherem Feinanteil vorgesehen. Die Einförderung in das BKS-Silo 4 soll pneumatisch direkt vom Silofahrzeug aus erfolgen. Am Silo werden keine technischen Veränderungen vorgenommen, sondern lediglich am Austragssystem. Der Austrag soll über eine geänderte Austragsmimik mittels Austragsrohr, Zellenradschleuße und einem Mischschneckensystem mit Befeuchtungsanlage in die Bestandshalle „Gießereisand/Feinton“ erfolgen und die Gießereialtsande werden von dort entsprechend per LKW oder Radlader zu den jeweiligen Aufgabepunkten im Werk transportiert.
Die Fa. SCHWENK Zement GmbH & Co. KG, Karlstadt hat mit Schreiben vom 28.04.2021, eingegangen beim Landratsamt Main-Spessart am 03.05.2021, die für die Änderung erforderliche immissionsschutzrechtliche Genehmigung gem. § 16 BImSchG beantragt.
Die Anlage zur Herstellung von Zementklinker / Zement ist nach Nr. 2.3.1 des Anhanges 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) immissionsschutzrechtlich genehmigt. Da die Anlage unter der genannten Nummer der 4. BImSchV mit „E“ gekennzeichnet ist, handelt es sich um eine Anlage nach der Industrieemissionsrichtlinie 2010/75/EU (IE-RL) i. S. d. § 3 Abs. 8 BImSchG. Die Anlage ist der Nr. 3.1 des Anhanges I der IE-RL zuzuordnen.
Am Standort in Karlstadt werden im Zuge des Betriebes der Anlage zur Herstellung von Zementklinker und Zementen u. a. auch nicht gefährliche Abfälle zeitweilig gelagert. Die zeitweilige Lagerung von nicht gefährlichen Abfällen ist nach Nr. 8.12.2 des Anhanges 1 zur 4. BIm-SchV immissionsschutzrechtlich genehmigt.
Das von SCHWENK Zement GmbH & Co. KG mit Schreiben vom 28.04.2021 beantragte Vorhaben stellt eine wesentliche Änderung der immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftigen Anlage zur Herstellung von Zementklinker und Zementen bzw. Anlage zur zeitweiligen Lagerung von nicht gefährlichen Abfällen dar [§ 16 BImSchG i.V.m. §§ 1, 2 der 4. BIm-SchV i.V.m. Nrn. 2.3.1, 8.12.2 des Anhanges 1 zur 4. BImSchV]. Wegen der Zuordnung des Vorhabens in Spalte c im Anhang 1 der 4. BImSchV wäre gem. § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe b) der 4. BImSchV grundsätzlich ein Genehmigungsverfahren nach den Formvorschriften von § 10 BImSchG durchzuführen. Vorliegend kann jedoch von der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 10 Abs. 3 ff. BImSchG abgesehen werden, da die Fa. Schwenk Zement GmbH & Co. KG dies mit Schreiben vom 28.04.2021 beantragt hat und keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen auf die in § 1 BImSchG genannten Schutzgüter zu besorgen sind (§ 16 Abs. 2 BImSchG).

UVP-Kategorie

Steine und Erden, Glas, Keramik, Baustoffe

Raumbezug

Adressen

Bayern

Ansprechpartner

Landratsamt Main-Spessart
Untere Immissionsschutzbehörde

Marktplatz 8
97753 Karlstadt
Bayern
Deutschland

E-Mail: poststelle@lramsp.de
Telefon: +49 9353 793-0
Fax: +49 9353 793-7900
URL: http://www.main-spessart.de

Datum der Entscheidung

18.10.2021

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

UVP Vorprüfung ( 2021-10-18 UVP Vorprüfung.pdf )