Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV), Geschäftsbereich Nienburg, Bismarckstraße 39, 31582 Nienburg/Weser, hat für das o. a. Bauvorhaben die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens gemäß §§ 17 ff des Bundesfernstraßengesetzes (FStrG) in Verbindung mit den §§ 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) beim Landkreis Diepholz, Niedersachsenstraße 2, 49356 Diepholz, beantragt.

Die vorliegende Planung umfasst den Um- und Ausbau der Bundesstraße 51 (B 51) mit einem dreistreifigen „2 + 1“ Querschnitt im Streckenabschnitt FS 7 Bassum - Fahrenhorst, Stadt Bassum, von Bau-Km 510 + 000 bis Bau-Km 515 + 470. Es sind jeweils zwei wechselnde Überholstreifen je Fahrtrichtung geplant. Ferner ergeben sich Auswirkungen auf die Landesstraße 340 (L 340) sowie das nachgeordnete Straßen- und Wegenetz.

Für das Vorhaben ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG) durchzuführen.

Der Plan lag in der Zeit vom 22.04.2021 bis 21.05.2021 bei der Stadt Bassum zur allgemeinen Einsichtnahme öffentlich aus. Nach den Erkenntnissen der bisherigen Anhörung sowie aufgrund neuer umweltfachlicher Betrachtungen wurden die Planunterlagen überarbeitet und ergänzt. Es wurden nunmehr zum einen geänderte Unterlagen zu den landschaftspflegerischen Maßnahmen sowie ein überarbeiteter landschaftspflegerischer Begleitplan und Artenschutzbeitrag und zum anderen ein Fachbeitrag zu den wasserrechtlichen Anforderungen der Planung vorgelegt.

UVP-Kategorie

Verkehrsvorhaben

Raumbezug

Adressen

Niedersachsen

Ansprechpartner

Landkreis Diepholz, Niedersachsen
Fachdienst 66 Umwelt und Straße

Niedersachsenstr. 2
49356 Diepholz
Niedersachsen
Deutschland

E-Mail: info@diepholz.de
Telefon: 05441 976-0
Fax: 05441 976-1726
URL: https://www.diepholz.de/

Verfahrensschritte

Öffentliche Auslegung

Zeitraum der Auslegung

14.08.2023 - 13.09.2023

Auslegungsinformationen

Bekanntmachung der Stadt Bassum ( bekanntmachunguvpbassum2_1-1.pdf )

Öffentliche Auslegung

Zeitraum der Auslegung

22.04.2021 - 21.05.2021

Auslegungsinformationen

Bekanntmachung der Stadt Bassum ( Bekanntmachung B51 2+1 Planfeststellung.pdf )