Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die TenneT TSO GmbH, Bernecker Straße 70, 95448 Bayreuth, hat mit Schreiben vom
28.11.2018 die Planfeststellung für den Ersatzneubau des Ostbayernrings im Abschnitt zwischen der Regierungsbezirksgrenze zu Oberfranken im Markt Konnersreuth und dem Umspannwerk Etzenricht bei der Regierung der Oberpfalz beantragt.

Das Vorhaben ist nach §§ 43 ff. des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) i. V. m. §§ 72 ff. des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (BayVwVfG) planfeststellungspflichtig. Für das Verfahren gilt das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 24.02.2010, zuletzt geändert am 08.09.2017.

Der Ostbayernring ist eine insgesamt rund 185 Kilometer lange Stromtrasse, die vom Umspannwerk Redwitz a. d. Rodach in Oberfranken über die Umspannwerke Mechlenreuth und Etzenricht bis nach Schwandorf in die Oberpfalz führt. Die Leitung wurde in den 1970er Jahren in Betrieb genommen und ist mit einem 220 kV- und einem 380 kV-Stromkreis bestückt. Der geplante Ersatzneubau wird zwei 380 kV-Stromkreise tragen und zudem überwiegend 110 kV-Leitungen der Bayernwerk Netz GmbH im Gestänge mitführen. Der Ostbayernring ist als reine Freileitung geplant.

Der vorliegende etwa 52,2 km lange Planungsabschnitt B-Süd führt von der Regierungsbezirksgrenze zu Oberfranken im Markt Konnersreuth bis zum Umspannwerk Etzenricht und verläuft dabei überwiegend parallel in enger Anlehnung an die Bestandstrasse oder die Bundesautobahn A 93. Insgesamt werden in diesem Abschnitt 151 Maste neu errichtet, die zwischen 28 und 89m hoch sind.
Die Bestandsleitung wird nach Inbetriebnahme des Ersatzneubaus vollständig zurückgebaut werden. Der Rückbau der alten Fundamente der 122 Maste soll nach den Unterlagen bis zu einer Bewirtschaftungstiefe von typischerweise 1,20 m unter Erdoberkante erfolgen.

Ergänzung 1. Deckblatt (erste Änderung):
Die bei Einleitung des Verfahrens vorliegenden Planunterlagen wurden von 06.05. bis 05.06.2019 bereits in den betroffenen Städten und Gemeinden öffentlich zur allgemeinen Einsicht ausgelegt, anstelle eines Erörterungstermins wurde vom 16.11.2020 bis 04.12.2020 eine Online-Konsultation gemäß § 5 Abs. 2 und 4 PlanSiG (Planungssicherstellungsgesetz – PlanSiG) durchgeführt. Aufgrund der im Rahmen der Öffentlichkeits– und Behördenbeteiligung vorgetragenen Äußerungen und Stellungnahmen als auch durch technische Änderungen der Vorhabenträgerin wurden die Planunterlagen ergänzt und aktualisiert. Die geänderten Unterlagen hat die Vorhabenträgerin mit Schreiben vom 22.06.2023 vorgelegt.

Die geänderten Unterlagen sind nun Gegenstand der Öffentlichkeitsbeteiligung.

UVP-Kategorie

Leitungsanlagen und vergleichbare Anlagen

Raumbezug

Adressen

Bayern

Ansprechpartner

Regierung der Oberpfalz
Stabsstelle Energiewirtschaft

93039 Regensburg
Bayern
Deutschland

E-Mail: poststelle@reg-opf.bayern.de
Telefon: +49 941 5680-0
Fax: +49 941 5680-1199
URL: http://www.regierung.oberpfalz.bayern.de

Verfahrensschritte

Öffentliche Auslegung

Zeitraum der Auslegung

28.08.2023 - 27.09.2023

Auslegungsinformationen

1.Deckblatt Bekanntmachung im Amtsblatt der Regierung ( 3321.0-2-46 1.Deckblatt Amtsblatt Bekanntmachung Regierung_final.pdf )

Erörterungstermin

Zeitraum der Erörterung

16.11.2020 - 04.12.2020

Öffentliche Auslegung

Zeitraum der Auslegung

06.05.2019 - 05.06.2019