Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Untere Landschaftsbehörde der Stadt Mönchengladbach plant im Rahmen einer Kompensationsmaßnahme die Renaturierung des ehemaligen Kinderspielplatzes Wetschewell in Mönchengladbach im Stadtteil Odenkirchen West. Für dieses Renaturierungsvorhaben hat die Untere Landschaftsbehörde der Stadt Mönchengladbach mit Datum vom 28.04.2020 Unterlagen zur Feststellung über das Bestehen oder Nichtbestehen der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) vorgelegt. Gemäß § 7 Abs. 1 S. 1 UVPG i.V.m. Nr. 13.18.1 der Anlage 1 UVPG ist für das geplante Vorhaben eine allgemeine Vorprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht durchzuführen. Hierbei handelt es sich um eine überschlägige Prüfung unter Berücksichtigung der in Anlage 3 zum UVPG aufgeführten Kriterien. Maßgebend ist, ob das Vorhaben erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben kann, die nach § 25 Abs. 2 UVPG bei der Zulassungsentscheidung zu berücksichtigen wären. Die Bewertung im Rahmen einer überschlägigen Prüfung anhand der vorgelegten Unterlagen für die UVP-Vorprüfung, der Antragsunterlagen, eigener Ermittlungen und der für die Entscheidung maßgeblichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften ergab, dass durch die Maßnahme keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen auf die in § 2 Abs. 1 UVPG genannten Schutzgüter zu erwarten sind.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Bezirksregierung Düsseldorf
Dezernat 54 - Wasserwirtschaft - einschl. anlagenbezogener Umweltschutz -
Cecilienallee 2
40474
Düsseldorf
Nordrhein-Westfalen
Deutschland
E-Mail: | poststelle@brd.nrw.de |
Telefon: | 0211 475-0 |
Fax: | 0211 475-2671 |
URL: | https://www.brd.nrw.de/ |
Datum der Entscheidung
28.05.2020