Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die European XFEL GmbH in Schenefeld plant auf ihrem Betriebsgelände die Errichtung und den Betrieb eines Gefahrstofflagers und eines Gaslagers sowie eines Besucherzentrums und eines Büros.

Diese Maßnahmen stellen eine Änderung des bestehenden Planfeststellungsbeschlusses vom 20. Juli 2006 dar.
Das Vorhaben bedarf einer Planänderungsgenehmigung nach § 76 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG).
Vor Beginn des Genehmigungsverfahrens ist nach § 9 Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in einer allgemeinen Vorprüfung festzustellen, ob für das Vorhaben eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist.

Dazu hat die Vorhabenträgerin Unterlagen für die Durchführung einer allgemeinen Vorprüfung gemäß Anlage 2 UVPG vorgelegt.

Diese nach den Vorgaben der Anlage 3 UVPG vorgenommene Vorprüfung hat ergeben, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung für das o. g. Vorhaben nicht erforderlich ist.

Wesentliche Gründe für das Nichtbestehen der UVP-Pflicht sind:
Das Vorhaben wird auf bestehendem Betriebsgelände durchgeführt. Diese Flächen sind in Form von Bodenstörungen, Emissionen und Lärm vorbelastet. Die Beeinträchtigung auf die Fauna und Flora ist als nicht erheblich anzusehen.
Im direktem Umfeld des Vorhabens kann es durch die Bautätigkeiten temporär zu erhöhten Lärmbelästigungen oder Luftimmissionen kommen. Aufgrund der zeitlichen und räumlichen Beschränkung sind diese Auswirkungen als nicht erheblich zu bewerten.

Diese Feststellung wird hiermit öffentlich bekannt gegeben. Sie ist nach § 5 Abs. 3 UVPG nicht selbstständig anfechtbar.

UVP-Kategorie

Lagerung von Stoffen und Gemischen

Raumbezug

Adressen

Schleswig-Holstein

Ansprechpartner

Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein (MEKUN–SH)
Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG)

Stilleweg 2
30655 Hannover
Schleswig-Holstein
Deutschland

E-Mail: poststelle-hannover@lbeg.niedersachsen.de
URL: https://www.lbeg.niedersachsen.de/startseite/

Datum der Entscheidung

13.07.2020

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

L1.4-L67007-03-08_02-2020-0009-013-Bekanntmachung ( L1.4-L67007-03-08_02-2020-0009-013-Bekanntmachung.pdf )