Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die Gemeinde Johanniskirchen, vertr. d. d. 1 Bürgermeister, Herrn Max Maier, hat mit Antragsunterlagen vom 28.04.2020 die beschränkte wasserrechtliche Erlaubnis im vereinfachten Verfahren nach Art. 70 Abs. 1 Nr. 3 BayWG für die Entnahme von Grundwasser sowie für das Einleiten des Grundwassers in den Sulzbach, auf dem Grundstück Fl.-Nr. 306, Gemarkung und Gemeinde Johanniskirchen, Landkreis Rottal-Inn, für die Bauwasserhaltung im Zuge der Erweiterung und Optimierung der Kläranlage Johanniskirchen, beantragt.
Die Maßnahme wird für einen Zeitraum von 5 Monaten, von voraussichtlich August 2020 bis Dezember 2020, durchgeführt. Die maximale Entnahmemenge beträgt ca. 39 l/s bzw. 140 m3/h. Insgesamt beträgt die Entnahmemenge bis zu 40.000 m³.

UVP-Kategorie

Wasserwirtschaftliche Vorhaben

Raumbezug

Adressen

Bayern

Ansprechpartner

Landratsamt Rottal-Inn

Ringstr. 4
84347 Pfarrkirchen
Bayern
Deutschland

E-Mail: poststelle@rottal-inn.de
Telefon: +49 8561 20-0
Fax: +49 8561 20-130
URL: http://www.rottal-inn.de

Datum der Entscheidung

13.07.2020

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

Bekanntmachung im UVP-Portal KA Joki, Sanierung_BW-Haltung ( Bekanntmachung im UVP-Portal KA Joki, Sanierung_BW-Haltung.pdf )