Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Gemeinde Johanniskirchen, vertr. d. d. 1 Bürgermeister, Herrn Max Maier, hat mit Antragsunterlagen vom 28.04.2020 die beschränkte wasserrechtliche Erlaubnis im vereinfachten Verfahren nach Art. 70 Abs. 1 Nr. 3 BayWG für die Entnahme von Grundwasser sowie für das Einleiten des Grundwassers in den Sulzbach, auf dem Grundstück Fl.-Nr. 306, Gemarkung und Gemeinde Johanniskirchen, Landkreis Rottal-Inn, für die Bauwasserhaltung im Zuge der Erweiterung und Optimierung der Kläranlage Johanniskirchen, beantragt.
Die Maßnahme wird für einen Zeitraum von 5 Monaten, von voraussichtlich August 2020 bis Dezember 2020, durchgeführt. Die maximale Entnahmemenge beträgt ca. 39 l/s bzw. 140 m3/h. Insgesamt beträgt die Entnahmemenge bis zu 40.000 m³.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Landratsamt Rottal-Inn
Ringstr. 4
84347
Pfarrkirchen
Bayern
Deutschland
E-Mail: | poststelle@rottal-inn.de |
Telefon: | +49 8561 20-0 |
Fax: | +49 8561 20-130 |
URL: | http://www.rottal-inn.de |
Datum der Entscheidung
13.07.2020