Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Planfeststellungsverfahren „Kiesabbau Unterer Landweg, V. Bauabschnitt“
- Beantragung von Planänderungen

Die Firma RBS Kiesgewinnung GmbH & Co. KG, Unterer Landweg 25, 22113 Hamburg (Vorhabensträgerin) beabsichtigt, ihren Kiesabbau am Unteren Landweg in Billwerder um einen V. Bauabschnitt zu erweitern.
Die Antragsfläche hat eine Größe von insgesamt ca. 23,76 ha, wobei davon ca. 7,73 ha auf den Überschneidungsbereich mit den schon vorhandenen II. und III. Bauabschnitten und ca. 16,03 ha allein auf den reinen Erweiterungsbereich des V. Bauabschnittes entfallen.
Vorgesehen ist ein Nassabbau bis zu einer maximalen Tiefe von ca. 25 m. Das Unternehmen hat daher die Durchführung des o.g. Planfeststellungsverfahrens beantragt. Das Verfahren wurde inzwischen eingeleitet.
Mit dem Vorhaben einschließlich der Umweltmaßnahmen einhergehen werden bau-, anlage- und betriebsbedingte Beeinträchtigungen sowohl des Vorhabensbereichs als auch benachbarter Bereiche und baulicher Anlagen durch unmittelbare Inanspruchnahmen (z. B. Grunderwerb oder bauzeitliche Flächennutzungen) oder mittelbare Auswirkungen (z. B. Schalleinwirkungen aus Baulärm oder dem späteren Betrieb).
Im östlichen Bereich des Vorhabens sollen die derzeit bestehenden Ausgleichsflächen für den Lärmschutzwall zur A1 und für den vorangegangenen III. Bauabschnitt überplant und durch Aufwertungsmaßnahmen im Bereich der Kirchwerder Wiesen naturschutzfachlich kompensiert werden.
Das für die Verwirklichung des Vorhabens nach §§ 67, 68 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) in Verbindung mit § 73 des Hamburgischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (HmbVwVfG) erforderliche und beim Bezirksamt Bergdorf als zuständiger Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde beantragte Planfeststellungsverfahren läuft gegenwärtig. Die Planunterlagen samt den Unterlagen über die Umweltauswirkungen haben bereits ausgelegen. Die zum Antrag eingegangenen Einwendungen und Stellungnahmen wurden bisher noch nicht erörtert.
Nunmehr reichte die Vorhabensträgerin, im Wesentlichen als Resultat der Einwendungen und Stellungnahmen, den vorliegenden Änderungsantrag ein.
Dieser beinhaltet im Wesentlichen:
Es erfolgten Änderungen im Erläuterungsbericht sowie im Landschaftspflegerischen Begleitplan. Im letzteren wurden umfangreiche Ergänzungen zu den Themen
• Verfüllung,
• Ausgleichsflächen in den Kirchwerder Wiesen sowie der
• Bilanzierung vorgenommen.
Der UVP-Bericht wurde um die Auswirkungen des Klimaschutzes ergänzt. Des Weiteren wurden die Aussagen zum Schwermetallbelastung des Bodens aktualisiert und die Bodenbelastung angepasst.

Im Wasserrechtlichen Fachbeitrag wurden die Parameterlisten für Feststoff und Eluat in Abstimmung mit den Behörden überarbeitet.
Die Biologische Bestandserhebung und artenschutzfachliche Stellungnahme zu den Flächen in Billwerder hat sich aufgrund der Flächenvergrößerung verändert.
Die Biotopkartierung wurde 2018 aktualisiert und um die aktuelle Rote-Liste ergänzt.
Die Biologische Bestandserhebung und artenschutzfachliche Stellungnahme zu den Flächen in den Kirchwerder Wiesen hat sich aufgrund der neuen Konzeption der Ausgleichsmaßnahmen geändert.
Die artenschutzfachliche Stellungnahme für das temporäre Kleilager am Dweerlandweg in Hamburg-Billwerder wurde neu als Bezugsanlage zum Kleilager in die Unterlagen aufgenommen.
Als naturschutzfachliche Ausgleichsmaßnahme werden Teilbereiche des IV. Bauabschnittes und des V. Bauabschnittes als Ziel der zukünftigen Rekultivierung zur Herstellung von Flachwasserbereichen wieder verfüllt. Zu diesem Zweck werden ca. 1,9 Mio. Tonnen Böden der Zuordnungsklasse Z0 (Sand, Lehm/Schluff) der LAGA TR Boden in den See eingebaut.
Die Einzelheiten sind im Landschaftspflegerischen Begleitplan (Kapitel 4 Planung und Konzepte für das Bearbeitungsgebiet) nachzulesen.
Neben dem entstehenden Eingriff befinden sich in dem, für den V.Bauabschnitt vorgesehenen, Gebiet Ausgleichsflächen des III. Bauabschnittes und des Lärmschutzwalls. Der Verlust dieser Ausgleichsflächen wird in den Kirchwerder Wiesen kompensiert. Dies ist ebenfalls für ausstehende Ausgleichsmaßnahmen aus dem IV. Bauabschnitt sowie dem Klei- und Sand- und Bodenlager geplant.
Es wird im Nassbaggerverfahren abgebaut. Der dadurch gewonnene Sand wird in Absatzbecken/ Spülbecken und auf der als Materiallager gekennzeichneten Fläche (vorhandenes Materiallager zwischen II. und III. Bauabschnitt, nicht auf dem Sandlager vom NDR) zwischengelagert. Das anfallende Rücklaufwasser aus den Absatzbecken wird in den Abbaubereich See zurückgeleitet.
Die Rekultivierungsmaßnahmen im Bereich des entstehenden Gewässers und der Randflächen erfolgen nach Maßgabe des Landschaftspflegerischen Begleitplanes. Dabei sollen erste, vorgezogene Maßnahmen zum Ausgleich und Ersatz bereits mit den ersten Baufeldräumungen des V. BA erfolgen, um den Lebensraum geschützter Arten zu sichern.
Mit dem Start des Kiesabbaus im V. Bauabschnitt beginnt zeitgleich die Schaffung von Ausgleichsmaßnahmen in den Kirchwerder Wiesen sowie die Herstellung der Flachwasserzone im IV. Bauabschnitt, um einer temporären Verzögerung des Eingriffs entgegen zu wirken.
Im ausgelegten Änderungsantrag sind im Text die nicht mehr zutreffenden Erläuterungen durchgestrichen und die Änderungen gelb hinterlegt.
Bei der beantragten Änderung handelt es sich um die Änderung eines ausgelegten Planes nach § 73 Absatz 8 HmbVwVfG. Eine Auslegung eines geänderten Planes ist danach nicht vorgesehen. Auf Grund des Umfangs der Änderungen, um auch gegebenenfalls unbekannte erstmals oder stärker als bisher Betroffene zu erreichen und um eine dem UVPG genügende Beteiligung der Öffentlichkeit zu gewährleisten, erfolgt dennoch eine Auslegung der die Änderungen betreffenden Planunterlagen.
In den ausgelegten Unterlagen sind die nicht mehr zutreffenden Passagen durchgestrichen und die Änderungen gelb hinterlegt.
Zusätzlich befindet sich am Anfang des Umweltverträglichkeitsberichts, des Landschaftspflegerischen Begleitplans, des Wasserrechtlichen Fachbeitrags sowie der biologischen Bestandserhebung und artenrechtlichen Stellungnahme jeweils eine Zusammenfassung der Änderungen des einzelnen Fachbeitrages.
Eine Gesamtzusammenfassung der Änderungen findet sich am Anfang des Erläuterungsberichts.
Wegen der Einzelheiten des vorgenannten Vorhabens wird auf die ausliegenden Planunterlagen verwiesen.
Die Vorhabensträgerin hat die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß §§ 5 Absatz 1 Nummer 1, 7 Absatz 3 UVPG beantragt.
Das Bezirksamt Bergedorf als Planfeststellungsbehörde erachtet das Entfallen der Vorprüfung als zweckmäßig, da das Vorhaben auch nach ihrer Einschätzung erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben kann, die nach § 25 Absatz 2 UVPG bei der Zulassungsentscheidung zu berücksichtigen wären. Gemäß § 7 Absatz 3 Satz 2 UVPG besteht unter diesen Voraussetzungen die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung ohne vorherige Durchführung einer Vorprüfung.
Über die Zulässigkeit des Vorhabens kann durch Planfeststellungsbeschluss entschieden werden.
Die Planunterlagen, aus denen sich Art und Umfang des Vorhabens ergeben, liegen samt den Unterlagen über die Umweltauswirkungen des Vorhabens nach § 19 Absatz 2 UVPG vom 13.06.2019 bis zum 12.07.2019 während der Amtsstunden (montags, dienstags, donnerstags und freitags jeweils von 08:00 Uhr bis 12.00 Uhr, donnerstags zusätzlich von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr; mittwochs, samstags, sonntags sowie an gesetzlichen Feiertagen geschlossen) zur Einsicht aus im Bezirksamt Bergedorf, Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt, Kundenfoyer/WBZ31, Wentorfer Straße 38a, 21029 Hamburg, Telefon: 040 42891-4000.
Bei den Unterlagen über die Umweltauswirkungen des Vorhabens nach § 19 Absatz 2 UVPG handelt es sich insbesondere um den Erläuterungsbericht, den Übersichtslageplan, das Bauwerksverzeichnis, das Betroffenenverzeichnis mit Flächenbedarfsplan, die umweltfachlichen Untersuchungen einschließlich des Landschaftspflegerischen Fachbeitrags (inklusive Übersichtsplan, Bestandsplan, Abbauplan, Begleitplan, Ausgleichsflächen, Monitoring und Bauablaufplan), des Artenschutz-Fachbeitrags, des Berichts zu den voraussichtlichen Umweltauswirkungen (UVP-Bericht), der darin enthaltenen allgemein verständlichen, nichttechnischen Zusammenfassung des UVP-Berichts nach § 16 Absatz 1 Nr. 7 UVPG, sowie den Fachbeitrag zur Wasserrahmenrichtlinie.
Einwendungen nach § 73 Absatz 4 HmbVwVfG
Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bis einen Monat nach Ablauf der Auslegungsfrist Einwendungen gegen den Plan erheben. Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Vereinigungen, die auf Grund einer Anerkennung nach anderen Rechtsvorschriften befugt sind, Rechtsbehelfe nach der Verwaltungsgerichtsordnung gegen den Planfeststellungsbeschluss einzulegen, können innerhalb der vorgenannten Frist Stellungnahmen zu dem Plan abgeben. Mit Ablauf der vorgenannten Frist sind auch diese Stellungnahmen ausgeschlossen, vgl. § 73 Abs. 4 Satz 6 HmbVwVfG.
Äußerungen nach § 21 UVPG
Die betroffene Öffentlichkeit kann sich im Rahmen der Beteiligung ebenfalls zu den Umweltauswirkungen des Vorhabens äußern. Die Äußerungsfrist endet einen Monat nach Ablauf der Frist für die Auslegung der Unterlagen. Mit Ablauf der Äußerungsfrist sind für das Verfahren über die Zulässigkeit des Vorhabens alle Äußerungen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen, ausgeschlossen. Die Äußerungsfrist gilt auch für solche Einwendungen, die sich nicht auf die Umweltauswirkungen des Vorhabens beziehen.
Einwendungen und Äußerungen können also bis zum 12.08.2019 schriftlich oder zur Niederschrift beim Bezirksamt Bergedorf, Rechtsamt, Wentorfer Straße 38, 21029 Hamburg erhoben bzw. vorgebracht werden. Maßgeblich für die Einhaltung der Frist ist das Datum des Eingangs. Die Versendung einer E-Mail genügt nicht. Der Eingang von Äußerungen und Einwendungen wird nicht bestätigt.
Bei Äußerungen und Einwendungen, die von mehr als 50 Personen auf Unterschriftslisten unterzeichnet oder in Form vervielfältigter gleichlautender Texte eingereicht worden sind, gilt für das Planfeststellungsverfahren derjenige Unterzeichner als Vertreter der übrigen Unterzeichner, der darin mit seinem Namen, seinem Beruf und seiner Anschrift als Vertreter bezeichnet ist, soweit er nicht von den übrigen Unterzeichnern als Bevollmächtigter bestellt worden ist. Vertreter kann nur eine natürliche Person sein. Äußerungen und Einwendungen, die die genannten Angaben nicht deutlich sichtbar auf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite enthalten oder bei denen der Vertreter keine natürliche Person ist, können unberücksichtigt bleiben; dasselbe gilt insoweit, als Unterzeichner ihren Namen oder ihre Anschrift nicht oder unleserlich angegeben haben (§ 17 HmbVwVfG).
Nach Ablauf der Einwendungsfrist hat die Planfeststellungsbehörde die rechtzeitig gegen den Plan erhobenen Einwendungen, die rechtzeitig abgegebenen Stellungnahmen von Vereinigungen nach § 73 Absatz 4 Satz 5 HmbVwVfG sowie die Stellungnahmen der Behörden zu dem Plan mit dem Träger des Vorhabens, den Behörden, den Betroffenen sowie denjenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben, zu erörtern. Der Erörterungstermin ist mindestens eine Woche vorher im Amtlichen Anzeiger bekannt zu machen. Die Behörden, der Träger des Vorhabens und diejenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben, sind von dem Erörterungstermin zu benachrichtigen.
Bei Ausbleiben eines Beteiligten im Erörterungstermin kann auch ohne ihn verhandelt werden. Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Die Bevollmächtigung ist durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen.
Sind außer der Benachrichtigung der Behörden und des Trägers des Vorhabens mehr als 50 Benachrichtigungen vom Erörterungstermin oder außer an den Träger des Vorhabens mehr als 50 Zustellungen des Planfeststellungsbeschlusses vorzunehmen,
a) können die Personen, die Einwendungen erhoben haben, oder die Vereinigungen, die Stellungnahmen abgegeben haben, von dem Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden,
b) kann die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen und Stellungnahmen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.
Die Bestimmungen des § 73 Absatz 3 Satz 1 und Absatz 5 bis 7 HmbVwVfG über die Bekanntmachung der Auslegung, den Erörterungstermin und die Benachrichtigung vom Erörterungstermin gelten für die Äußerungen der betroffenen Öffentlichkeit nach §§ 18, 21 UVPG entsprechend (§ 18 Absatz 1 Satz 4 UVPG).
Aufwendungen, die durch die Einsichtnahme in die Planunterlagen, durch Äußerungen und die Erhebung von Einwendungen und Stellungnahmen oder durch die Teilnahme am Erörterungstermin entstehen, können nicht erstattet werden.
Die Planunterlagen sollen mit Beginn der Auslegung auch im Internet unter der Adresse https://www.hamburg.de/bergedorf/planen-bauen-wohnen/12647854/kiesabbau-am-unterer-landweg/ veröffentlicht werden.
Maßgeblich ist allerdings der Inhalt der zur Einsicht ausgelegten Unterlagen (§ 27a Absatz 1 Satz 4 HmbVwVfG). Die Zugänglichmachung des Inhalts der in der vorliegenden Bekanntmachung enthaltenen Bekanntmachung nach § 19 Absatz 1 UVPG und der nach § 19 Absatz 2 UVPG auszulegenden Unterlagen (s.o.) erfolgen im UVP-Portal unter der Adresse http://www.hamburg.de/umweltvertraeglichkeitspruefungen-hamburg/ bzw. http://www.uvp-portal.de. Maßgeblich ist der Inhalt der ausgelegten Unterlagen (§ 20 Absatz 2 Satz 2 UVPG).

UVP-Kategorie

Wasserwirtschaftliche Vorhaben

Raumbezug

Adressen

Hamburg

Ansprechpartner

Bezirksämter
Bezirksamt Bergedorf

Wentorfer Straße 38
21029 Hamburg
Deutschland

E-Mail: Bezirksamt@bergedorf.hamburg.de
URL: http://www.hamburg.de/bergedorf

Verfahrensschritte

Entscheidung über die Zulassung

Datum der Entscheidung

07.07.2020

Auslegungsinformationen

AA Nr. 64 vom 17.07.2020 Seite 1276 ( AA Nr. 64 vom 17.07.2020 Seite 1276.pdf )

Entscheidung

Planfeststellungsbeschluss Kiesabbau Unterer Landweg V. Bauabschnitt ( Planfeststellungsbeschluss Kiesabbau Unterer Landweg V. Bauabschnitt.pdf )
Anlage 1 - Ausbauzeichnung Grundwassermesstelle - A4 ( Anlage 1 - Ausbauzeichnung Grundwassermesstelle - A4.pdf )
Anlage 2 - Blatt 4.12 zum LBP 77,5 x 58 cm ( Anlage 2 - Blatt 4.12 zum LBP 77,5 x 58 cm.pdf )
Anlage 3 - Blatt 4.13 zum LBP 77,5 x 58 cm ( Anlage 3 - Blatt 4.13 zum LBP 77,5 x 58 cm.pdf )
Anlage 4 - Blatt 4.14 zum LBP 77,5 x 58 cm ( Anlage 4 - Blatt 4.14 zum LBP 77,5 x 58 cm.pdf )
Anlage 5 - Blatt 4.15 zum LBP 77,5 x 58 cm ( Anlage 5 - Blatt 4.15 zum LBP 77,5 x 58 cm.pdf )
Anlage 6 - Blatt 4.21 zum LBP 84 x 91 cm ( Anlage 6 - Blatt 4.21 zum LBP 84 x 91 cm.pdf )
Anlage 7 - Blatt 4.23 zum LBP 84 x 91 cm ( Anlage 7 - Blatt 4.23 zum LBP 84 x 91 cm.pdf )
Anlage 8 - Karte_Biotope_Billwerder 85 x 60 cm ( Anlage 8 - Karte_Biotope_Billwerder 85 x 60 cm.pdf )
Anlage 9 - Karte_Biotope_Kirchwerder 60 x 85 ( Anlage 9 - Karte_Biotope_Kirchwerder 60 x 85.pdf )

Erörterungstermin

Zeitraum der Erörterung

27.09.2019 - 27.09.2019

Informationen zum Erörterungstermin

Erörterungstermin - Auszug aus dem AA Nr. 68 aus 2019 Seite 1217-1218 ( Erörterungstermin - Auszug aus dem AA Nr. 68 aus 2019 Seite 1217-1218.pdf )

Öffentliche Auslegung

Zeitraum der Auslegung

13.06.2019 - 12.07.2019

Auslegungsinformationen

Bekanntmachungstext - Planänderungsverfahren Kiesabbau Unterer Landweg V. Bauabschnitt ( Bekanntmachungstext - Planänderungsverfahren Kiesabbau Unterer Landweg V. Bauabschnitt .pdf )

UVP-Bericht, ggf. Antragsunterlagen

Erläuterungsbericht ( Erläuterungsbericht.pdf )
UVP-Bericht ( UVP-Bericht.pdf )
Landschaftspflegerischer Begleitplan ( Landschaftspflegerischer Begleitplan.pdf )
Wasserrechtlicher Fachbeitrag ( Wasserrechtlicher Fachbeitrag.pdf )
Artenschutz-Biologisches_Gutachten_Billwerder ( Artenschutz-Biologisches_Gutachten_Billwerder.pdf )
Artenschutz-Biologisches_Gutachten_Kirchwerder ( Artenschutz-Biologisches_Gutachten_Kirchwerder.pdf )
Artenschutz-Temporäres Kleilager ( Artenschutz-Temporäres Kleilager.pdf )