Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die Deutsche Transalpine Oelleitung GmbH (TAL), Paul-Wassermann-Str. 3, 81829 München, betreibt u.a. die Mineralölfernleitung Triest - Ingolstadt (TAL-IG). Mit Bescheid der Regierung von Oberbayern vom 19.12.2007 wurde der Betrieb dieser Mineralölfernleitung mit einer Durchsatzleistung von 6.400 m³/h auf dem deutschen Trassenabschnitt unbefristet zugelassen. Im damaligen Verfahren wurde bereits eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt. Die TAL-IG verläuft durch die Gemeinden Kiefersfelden, Oberaudorf, Flintsbach a. Inn, Brannenburg, Raubling, Rosenheim, Kolbermoor, Großkarolinenfeld, Bad Aibling, Tuntenhausen, Emmering, Frauenneuharting, Steinhöring, Hohenlinden, Maithenbeth, Isen, Lengdorf, Bockhorn, Fraunberg, Wartenberg, Berglern, Langenbach, Haag a. d. Amper, Moosburg a. d. Isar, Wang, Nandlstadt, Au i. d. Hallertau, Rudelzhausen, Mainburg, Geisenfeld, Vohburg a. d. Donau, Großmehring, Kösching und Lenting bis zur Stadtgrenze Ingolstadt. Die TAL hat nun die Erteilung einer Plangenehmigung nach § 65 Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) für die wesentliche Änderung der TAL-IG durch die Erhöhung der Förderrate der TAL-IG von 6.400 m³/h auf 7.500 m³/h beantragt. Dies soll neben einem im Rahmen der bisher zugelassenen Förderrate bereits praktizierten Einsatz von speziellen Fließverbesserer (DRA) auch durch eine Anpassung der vorhandenen Pumpen mittels Austausch der Laufräder in verschiedenen Stationen (in Deutschland: Station Steinhöring) erfolgen. Es erfolgt keine Änderung des zugelassenen Transportgutes. Bauarbeiten sind mit dem Vorhaben ebenfalls nicht verbunden.

UVP-Kategorie

Leitungsanlagen und vergleichbare Anlagen

Raumbezug

Adressen

Bayern

Ansprechpartner

Regierung von Oberbayern
Regierung von Oberbayern - Umweltrecht

Maximilianstr. 39
80538 München
Bayern
Deutschland

E-Mail: poststelle@reg-ob.bayern.de
Telefon: +49 89 2176-0
Fax: +49 89 2176-2914
URL: http://www.regierung.oberbayern.bayern.de

Datum der Entscheidung

09.05.2022

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

uvp.20220509 ( uvp.20220509.pdf )