Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Für die zweckmäßige Neugestaltung des Flurneuordnungsgebietes ist eine Änderung des Planes nach § 41 FlurbG erforderlich geworden.
Die Änderung Nr. 6 umfasst im Wesentlichen Änderungen an den gemeinschaftlichen Maßnahmen die durch die Zuteilung der neuen Grundstücke notwendig geworden sind.
Die Gesamtkonzeption des Planes wird hierdurch nicht verändert.
Die Feststellung der UVP-Pflicht (Vorprüfung) gemäß § 7 UVPG lässt keine erheblichen Umweltauswirkungen erwarten.
Die Artenschutz-Vorprüfung gemäß § 44 Abs. 1 BNatSchG hat ergeben, dass keine artenschutzspezifischen Verbotstatbestände erfüllt sind.
Die Natura 2000-Vorprüfung lässt keine erhebliche Beeinträchtigung der Schutz- und Erhaltungsziele des Natura 2000 Gebietes erwarten.
In der Wege- und Gewässerkarte mit Landschaftskarte vom 22.11.2006 wird auf diese Änderung hingewiesen. Sie ändert den am 30.11.2006 genehmigten Plan nach § 41 FlurbG. Die Änderungen sind in der Karte zur Änderung Nr. 6 vom 18.08.2020 dargestellt und im Verzeichnis der Änderungen Nr. 6 vom 18.08.2020 beschrieben.
Die Änderung wir mit dem Flurbereinigungsplan bekannt gegeben (FlP Teil 7)

UVP-Kategorie

Flurbereinigung

Raumbezug

Adressen

Baden-Württemberg

Ansprechpartner

Regierungspräsidium Stuttgart
LRA Ostalbkreis

Stuttgarter Straße 41
73430 Aalen
Baden-Württemberg
Deutschland

E-Mail: info@ostalbkreis.de
Telefon: 07361 503-0
Fax: 07361 503-1477
URL: https://www.ostalbkreis.de

Datum der Entscheidung

18.01.2021