Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Hamburger Wasserwerke GmbH hat bei der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft – Amt Wasser, Abwasser und Geologie, Abteilung Wasserwirtschaft – eine wasserrechtliche Erlaubnis nach § 8 des Wasserhaushaltsgesetzes für das Entnehmen von Grundwasser im Rahmen der Baumaßnahme Billhorner Röhrendamm - Erneuerung Trinkwasserleitungen in Hamburg-Rothenburgsort beantragt. Zur Trockenhaltung von Einzelbaugruben wird das anstehende Grundwasser oberhalb der hydraulischen Trennschicht vorübergehend über offene Wasserhaltungen und Vakuumkleinfilterbrunnen abgesenkt. Das druckhaft anstehende Grundwasser unterhalb der hydraulischen Trennschicht wird mittels Schwerkraftbrunnen abgesenkt. Die Grundwasserabsenkung erfolgt abschnittsweise. Nach Abschluss der Bauarbeiten wird die Grundwasserentnahme eingestellt, so dass sich wieder natürliche Grundwasserverhältnisse entwickeln können. Es wird davon ausgegangen, dass bei einer Gesamtdauer von ca. 17 Monaten eine Grundwassermenge von maximal etwa 986.160 m³ zu fördern sein wird. Mit den Wasserhaltungsmaßnahmen wurde bereits im August 2024 begonnen. Da zum Zeitpunkt der Antragstellung die geplante Maßnahme keiner UVP-Vorprüfungspflicht unterlag und sich diese erst im laufenden Betrieb ergab, konnte die UVP-Vorprüfung erst zu diesem Zeitpunkt begonnen und am 24.04.2025 abgeschlossen werden.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA)
Amt für Wasser, Abwasser und Geologie (W)
Schutz und Bewirtschaftung des Grundwassers (W12)
Nutzung des Grundwasser (W123)
Neuenfelder Straße 19
21109
Hamburg
Deutschland
E-Mail: | grundwassernutzungen@bukea.hamburg.de |
Datum der Entscheidung
24.04.2025