Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die Energie und Wasser Potsdam GmbH, Steinstraße 101 in 14480 Potsdam beantragt für das Vorhaben zum Rückbau und zur Neuverlegung einer Fernwärmeleitung im Bereich der Schloßstraße in 14467 Potsdam eine wasserrechtliche Erlaubnis nach §§ 8 ff. des Wasserhaushaltgesetzes. Nach den §§ 5, 7 ff. des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in Verbindung mit der Nr. 13.3.2 der Anlage 1 zum UVPG war für das beantragte Vorhaben eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalles durchzuführen

Raumbezug

Adressen

Brandenburg

Ansprechpartner

Stadt Potsdam
Fachbereich Bauaufsicht, Denkmalpflege, Umwelt und Natur
Tietjen, Joachim, Herr

Friedrich-Ebert-Straße 79/81
14469 Potsdam
Brandenburg
Deutschland

E-Mail: joachim.tietjen@rathaus.potsdam.de
Telefon: +49 331 289 2649

Verfahrensschritte

Entscheidung über die Zulassung

Datum der Entscheidung

27.05.2025

Auslegungsinformationen

Entscheidung

Entscheidung über die Zulassung

Datum der Entscheidung

01.04.2025

Entscheidung

Feststellung des Unterbleibens einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für das Vorhaben zur Grundwasserabsenkung für den Rückbau und zur Neuverlegung einer Fernwärmeleitung Die Energie und Wasser Potsdam GmbH, Steinstraße 101 in 14480 Potsdam beantragt für das Vorhaben zum Rückbau und zur Neuverlegung einer Fernwärmeleitung im Bereich der Schloßstraße in 14467 Potsdam eine wasserrechtliche Erlaubnis nach §§ 8 ff. des Wasserhaushaltgesetzes. Nach den §§ 5, 7 ff. des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in Verbindung mit der Nr. 13.3.2 der Anlage 1 zum UVPG war für das beantragte Vorhaben eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalles durchzuführen. Die Vorprüfung erfolgte auf Grundlage der vom Vorhabenträger vorgelegten Unterlagen gemäß Anlage 2 UVPG sowie eigener Informationen. Im Ergebnis dieser Vorprüfung wurde festgestellt, dass für das oben genannte Vorhaben keine UVP-Pflicht besteht. Diese Feststellung beruht auf den folgenden wesentlichen Gründen: – Die Auswirkungen der geplanten Grundwasserabsenkungen sind temporär bzw. räumlich lokal begrenzt. – Erheblich nachteilige Umweltauswirkungen können durch Umsetzung geeigneter Vermeidungsmaßnahmen ausgeschlossen werden. – Insgesamt sind durch das Vorhaben keine erheblich nachteiligen Umweltauswirkungen im Umfeld des Vorhabens zu erwarten. Diese Feststellung ist nicht selbständig anfechtbar. Im Internet finden Sie diese Bekanntmachung auf folgender Seite: www.potsdam.de/amtsblatt Rechtsgrundlagen Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz- WHG) vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 22. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 409) Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. März 2021 (BGBl. I S. 540), zuletzt geändert durch Artikel 10 des Gesetzes vom 23. Oktober 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 323) Potsdam, den 1. April 2025 Mike Schubert Oberbürgermeister ( www.amtsblatt@rathaus.potsdam.de )