Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Bei der Regierung von Oberbayern wurde eine Plangenehmigung für die Änderung eines bestehenden Nebenanschlusses GL 2 am Industriestammgleis Feldkirchen Westerham beantragt. Das Gleis soll auf voller Länge versetzt werden. Im Eisenbahnrechtlichen Verfahren war im Rahmen einer standortbezogenen Vorprüfung des Einzelfalls festzustellen, ob die Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht (§ 9 Abs. 3 i.V.m. § 7 Abs. 2 UVPG und Nr. 14.8.1 der Anlage 1 zum UVPG). Die Vorprüfung hatte zum Ergebnis, dass für das vorliegende Vorhaben keine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht, da keine besonderen örtlichen Gegebenheiten gemäß der in Anlage 3 Nr. 2.3 zum UVPG aufgeführten Schutzkriterien vorliegen (§ 7 Abs. 2 Satz 4 UVPG). Die nächstgelegenen entsprechenden Bereiche werden von Vorhabenwirkungen nicht betroffen.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Regierung von Oberbayern
Maximilianstr. 39
80538
München
Bayern
Deutschland
E-Mail: | poststelle@reg-ob.bayern.de |
Telefon: | +49 89 2176-0 |
Fax: | +49 89 2176-2914 |
URL: | http://www.regierung.oberbayern.bayern.de |
Datum der Entscheidung
12.05.2021