Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die Windpark Profen II GmbH mit Sitz im Ortsteil Theißen, Glück-Auf-Straße 1, 06711 Zeitz, hat beim Burgenlandkreis am 04.05.2022 einen Antrag auf Erteilung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung (Neugenehmigung) zur Errichtung und zum Betrieb von 10 Windenergieanlagen (WEA) des Herstellers GE Wind Energy GmbH, Typ 6.0-164, mit 167,00 m Nabenhöhe, 164,00 m Rotordurchmesser, 249,00 m Gesamtbauhöhe und 6,0 MW Nennleistung eingereicht. Weiter wurde durch die Windpark Profen II GmbH gemäß § 19 Abs. 3 BImSchG beantragt, dass die Genehmigung abweichend von § 19 Abs. 1 und 2 BImSchG nicht in einem vereinfachten Verfahren erteilt wird.
Mit Schreiben vom 24.04.2023 beantragte die Windpark Profen II GmbH zudem, dass die Genehmigungsbehörde gemäß § 8a BImSchG vorläufig zulässt, dass bereits vor der Erteilung der Genehmigung mit
- Maßnahmen zur Baugrundverbesserung/-vergütung
- der Errichtung der Zuwegungen und
- der Errichtung der Kranstellflächen
begonnen wird.
Das Vorhaben fällt gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. § 2 Abs. 4 Nr. 2 lit. a und Nr. 1.6.2 der Anlage 1 Spalte 2 (A) des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) unter den Anwendungsbereich des UVPG.
Eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) gemäß § 1 Abs. 2 der 9. BImSchV ist dabei unselbständiger Teil des Genehmigungsverfahrens.
Für das Vorhaben der Windpark Profen II GmbH besteht nach § 9 Abs. 4 und entsprechend § 7 Abs. 3 UVPG die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung, weil die Vorhabenträgerin dies beantragt hat und der Entfall der allgemeinen Vorprüfung von der Genehmigungsbehörde als zweckmäßig erachtet wird. Wegen der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung ist daher über die Zulässigkeit des Vorhabens gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 1 lit. c der 4. BImSchV im förmlichen Genehmigungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 10 BImSchG zu entscheiden. Ein UVP-Bericht wurde als Bestandteil der Antragsunterlagen vorgelegt.
Mit Schreiben vom 06.02.2024, welches dem Burgenlandkreis am 07.02.2024 zuging, verlangte die Vorhabenträgerin von der Genehmigungsbehörde gemäß § 6 Abs. 2 Satz 3 Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG), die Vorschrift des § 6 Abs. 1 WindBG auf das bereits laufende Genehmigungsverfahren anzuwenden.

UVP-Kategorie

Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie

Raumbezug

Adressen

Sachsen-Anhalt

Ansprechpartner

Umweltamt
Burgenlandkreis
Gerster, Tini, Frau

Schönburger Straße 41
06618 Naumburg
Sachsen-Anhalt
Deutschland

E-Mail: gerster.tini@blk.de
Telefon: 03443 372-410
Fax: 03445 73-1199
URL: http://www.burgenlandkreis.de/

Verfahrensschritte

Erörterungstermin

Zeitraum der Erörterung

05.09.2023 - 06.09.2023

Informationen zum Erörterungstermin

Bekanntmachung über den Wegfall des Erörterungstermins ( Bekanntmachung Wegfall Erörterungstermin 28.07.2023 unterzeichnet.pdf )
2024-03-12_VÖ-6WindBG_WP Profen ( 2024-03-12_VÖ-6WindBG_WP Profen.pdf )

Öffentliche Auslegung

Zeitraum der Auslegung

17.05.2023 - 16.06.2023

Auslegungsinformationen

2023-05-09_Oeffentliche_bekanntmachung_des_vorhabens_und_der_auslegung_windpark_profen ( 2023-05-09_Oeffentliche_bekanntmachung_des_vorhabens_und_der_auslegung_windpark_profen.pdf )