Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Das Landratsamt Neumarkt i.d.OPf. entscheidet über den Antrag der Stadt Velburg, Hinterer Markt 1, 92355 Velburg, auf Neubau des Durchlasses unter der Gemeindeverbindungsstraße Gehermühlstraße in Oberwiesenacker, Stadt Velburg. Das Vorhaben umfasst die Erneuerung der maroden Brücke unter der Gemeindeverbindungsstraße durch zwei Durchlässe DN 1600. Die bisher an dieser Stelle bestehende Brücke soll durch die genannten Durchlässe ersetzt werden. Es handelt sich um ein Vorhaben, für das gemäß § 7 Abs. 1 UVPG i. V. m. Nr. 13.18.1 der Anlage 1 zum UVPG im Rahmen einer allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls festzustellen ist, ob für das Vorhaben eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Landratsamt Neumarkt in der Oberpfalz
SG 42 - Wasserrecht
Nürnberger Str. 1
92318
Neumarkt in der Oberpfalz
Bayern
Deutschland
E-Mail: | landratsamt@landkreis-neumarkt.de |
Telefon: | +49 9181 470-191 |
Fax: | +49 9181 470-6691 |
URL: | http://www.landkreis-neumarkt.de |
Datum der Entscheidung
15.01.2021