Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Das Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein hat der Kernkraftwerk Brunsbüttel GmbH & Co. oHG, Otto-Hahn-Straße, 25541 Brunsbüttel, eine Genehmigung zum Umgang mit radioaktiven Stoffen gemäß § 12 Abs. 1 Nr. 3 StrlSchG vom 27.06.2017, zuletzt geändert durch Artikel 3 der Verordnung vom 11.11.2020 (BGBl. I S. 2428) und 2 des Gesetzes vom 20.05.2021 (BGBl. I S. 1194 i. V. m. Bek. v. 3.1.2022, BGBl. I S. 15), erteilt.

Gemäß § 181 StrlSchG i. V. m. § 15 Abs. 3 Satz 2 und § 17 der Atomrechtlichen Verfahrensverordnung (AtVfV) i. d. F. vom 3.02.1995 (BGBl. I S. 180), zuletzt geändert durch Artikel 3 der Verordnung vom 11.11.2020 (BGBl. I S. 2428), sowie in Anwendung des § 4 Abs. 1 AtVfV werden der verfügende Teil des Bescheides und die Rechtsbehelfsbelehrung als Anlage öffentlich bekanntgemacht. Die öffentliche Bekanntmachung ersetzt in Anwendung des § 17 Abs. 3 Satz 3 AtVfV die Zustellung an die Personen, die Einwendungen erhoben haben. Der Bescheid enthält Auflagen und Hinweise.

Ferner hat die Stadt Brunsbüttel – Untere Bauaufsichtsbehörde - mit Bescheid vom 22.02.2019 (Az. 00165/14) gem. § 73 LBO vom 22.01.2009 (GVOBl. Schl.-H. S. 6), und § 11 des Landesnaturschutzgesetzes vom 24.02.2010 (GVOBl. Schl.-H. S. 301) in der jeweils zum Zeitpunkt der Erteilung der Genehmigung geltenden Fassung die Genehmigung zum Neubau eines Lagers für schwach- und mittelradioaktive Abfälle und Reststoffe erteilt.
Gem. § 70a Abs. 5 LBO wurde die Zustellung der Baugenehmigung nach § 70a Abs. 1 durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt. In weiterer Anwendung des § 70a Abs. 5 LBO wurde die öffentliche Bekanntmachung dadurch bewirkt, dass der verfügende Teil der Baugenehmigung und die Rechtsbehelfsbelehrung bekannt gemacht wurden. Der Bescheid enthält Auflagen und Hinweise.

Je eine Ausfertigung des jeweils gesamten Bescheides liegt in der Zeit vom 11.04.2023 bis einschließlich 25.04.2023 während der Dienststunden

- im Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein, Dienstgebäude Adolf-Westphal-Str. 4, 24143 Kiel, Pförtnerloge, montags bis freitags von 08:30 bis 15:00 Uhr, und
- bei der Stadt Brunsbüttel, Fachbereich 3 - Bauamt, Albert-Schweitzer-Straße 9, 25541 Brunsbüttel, Obergeschoss (Raum 119), montags bis freitags von 8:30 bis 12:00 Uhr, sowie montags von 14:00 bis 16:30 Uhr und dienstags von 14:00 bis 18:00 Uhr,

zur Einsichtnahme aus.

Nach der öffentlichen Bekanntmachung können der Bescheid und seine Begründung bis zum Ablauf der Rechtsbehelfsfrist von Personen, die Einwendungen in den jeweiligen Verfahren erhoben haben beim Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein, Adolf-Westphal-Str. 4, 24143 Kiel, schriftlich angefordert werden. Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der jeweilige Bescheid auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt. Die Bescheide sind ebenfalls auf der Internetseite des Ministeriums für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein unter

www.schleswig-holstein.de/DE/fachinhalte/R/reaktorsicherheit/kkbFachberichte.html

sowie im UVP-Portal unter www.uvp-verbund.de einsehbar.

UVP-Kategorie

Kernenergie

Raumbezug

Adressen

Schleswig-Holstein

Ansprechpartner

Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein (MEKUN–SH)
MEKUN Abt. V 3 (Technischer Umweltschutz, Reaktorsicherheit und Strahlenschutz)

Adolf-Westphal-Str. 4
24114 Kiel
Schleswig-Holstein
Deutschland

E-Mail: Genehmigungsverfahren.KKW@mekun.landsh.de
Telefon: 0431-988-0
URL: http://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/V/v_node.html

Verfahrensschritte

Entscheidung über die Zulassung

Datum der Entscheidung

08.03.2023

Auslegungsinformationen

Öffentliche Bekanntmachung LasmA 2023 ( Öffentliche Bekanntmachung LasmA 2023.docx )

Entscheidung

20230308-Genehmigungsbescheid-LasmA_Inet ( 20230308-Genehmigungsbescheid-LasmA_Inet.pdf )