Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Das Land Schleswig-Holstein, vertreten durch den Landesbetrieb für Küstenschutz, Nationalpark
und Meeresschutz Schleswig-Holstein (LKN.SH) beabsichtigt die Durchführung sog. Sandersatzmaßnahmen
zum Erhalt der südwestlichen Küstenbereiche der Insel Föhr im Abschnitt Utersum. Es
handelt sich hierbei um Aufspülungen von Seesand im Strandbereich. Die auszubringenden
Sandmengen richten sich nach den durch Wellenangriff und infolge von Sturmereignissen
erodierten Sandmengen, d. h. es findet ein bedarfsgerechter Ausgleich des erodierten Sandes
statt. Als Sandentnahmestätte steht dem LKN.SH das genehmigte Abbaufeld „Westerland III“ vor
der Westküste Sylts zur Verfügung. Die Sandentnahme ist nicht Gegenstand des Genehmigungsantrags.
Das zu genehmigende Vorhaben besteht aus den Vorhabenmerkmalen 1) Transport des entnommenen
Sandes von der Entnahmestelle Westerland III bis zur Übergabestation der Spülrohrleitung,
2) Herstellung und Montage der Spülrohrleitung, 3) Aufspülung und Profilierung von zwei Strandabschnitten
und zusätzlich das Anlegen eines Sanddepots im Strandbereich.
Als Sandentnahmestätte steht dem LKN-SH das genehmigte Abbaufeld „Westerland III“ zur
Verfügung. Die Entnahme des Sandes bedarf keiner weiteren Genehmigung und ist nicht Bestandteil
des Genehmigungsantrags. Die Sandentnahme im Abbaufeld „Westerland III“ ist gemäß
Planfeststellungsbeschluss mit dem Az.: W 7813 PFV II 2011-002-IV vom 23.10.2012 des
Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) für den Zeitraum von Mitte April bis Mitte
Oktober genehmigt. Die Sandentnahme findet mittels Hopperbagger statt.
Vor oder zeitgleich mit der Sandaufspülung werden im Zuge einer bereits genehmigten Kompensationsmaßnahme
insgesamt 9 Schüttsteinbuhnen rückgebaut. Das beim Rückbau anfallende
Steinmaterial wird durch kleinere Transporteinheiten, wie z. B. Trecker mit Anhänger, über das
vorhandene öffentliche Wegenetz oder den nördlich der ersten Aufspülstrecke angrenzenden Deich
(bis dahin über den Strand) und dessen vorhandenem Wegenetz abtransportiert. Die Zwischenlagerung
des Steinmaterials erfolgt anschließend auf genehmigten Lagerplätzen in Norden der Insel
zum weiteren Gebrauch innerhalb von anderen Küstenschutzmaßnahmen. Der Rückbau der
Schüttsteinbuhnen ist nicht Bestandteil des Genehmigungsantrags.
Nach Abschluss der Sandaufspülung werden biotechnische Maßnahmen (Sandfangzäune und ggf.
Setzen von Strandhafer) durchgeführt, um den Sandflug in den Aufspülbereichen zu verringern.
Diese Maßnahmen sind ebenfalls nicht Bestandteil des Genehmigungsantrags.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein (MEKUN–SH)
Landesbetrieb für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz (LKN)
Herzog-Adolf Str. 1
25813
Husum
Schleswig-Holstein
Deutschland
E-Mail: | poststelle.husum@lkn.landsh.de |
URL: | https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/LKN/_documents/lkn.html |
Verfahrensschritte
Öffentliche Auslegung
Zeitraum der Auslegung
06.11.2020 - 31.12.2021