Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Das Bundesverwaltungsgericht hat am 24.05.2018 für das mit Planfeststellungsbeschluss vom 27.12.2012 festgestellte Vorhaben des Baus der 110-kV-Freileitung von Hemmoor nach Cuxhaven sowie der 110-kV-Leitung des Abzweigs nach Otterndorf eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für notwendig erachtet. Zugleich hat es die Möglichkeit der Nachholung der UVP in einem ergänzenden Verfahren für das bereits errichtete Vorhaben erklärt. Zur Umsetzung der Vorgaben des Bundesverwaltungsgerichts zur Nachholung der UVP einschließlich Öffentlichkeitsbeteiligung, führt die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Stabsstelle Planfeststellung, Göttinger Chaussee 76 A, 30453 Hannover, auf Antrag der Avacon Netz GmbH, als Rechtsnachfolgerin der EON Netz GmbH, ein Planänderungs- und ergänzungsverfahren gemäß §§ 43a ff. Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) in Verbindung mit den §§ 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) durch.

Die Planänderungen und Planergänzungen betreffen im Wesentlichen:

Die Unterlagen zur Umweltverträglichkeitsprüfung mit dem UVP-Bericht gem. § 16 UVPG zu dem Vorhaben sowie die dazugehörigen umweltbezogenen Fachbeiträge mit Maßnahmenplanung. Die technische Planung ist unverändert geblieben.

Einzelheiten sind aus den geänderten und ergänzten Planunterlagen ersichtlich. Eine Zusammenstellung der Planänderungen und –ergänzungen ist den Unterlagen vorangestellt.

Für das Vorhaben besteht eine gesetzlich festgelegte Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß § 7 Abs. 3 UVPG.

Die vorliegenden Planänderungs- und ergänzungsunterlagen enthalten den Landschaftspflegerischen Begleitplan inklusive Bestands-, Konflikt- und Maßnahmenplan, Maßnahmenblätter, Erfassung Avifauna, UVP-Bericht nebst Karten zu den Schutzgütern, Natura 2000-Verträglichkeitsuntersuchung für das FFH-Gebiet „Balksee und Randmoore, Nordahner Holz“ mit Bestands- und Maßnahmenplan sowie den Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag.

UVP-Kategorie

Leitungsanlagen und vergleichbare Anlagen

Raumbezug

Adressen

Niedersachsen

Ansprechpartner

Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
Dezernat 41

Göttinger Chaussee 76 A
30453 Hannover
Niedersachsen
Deutschland

E-Mail: poststelle@nlstbv.niedersachsen.de
Telefon: +49 (0)511 30 34 01
Fax: +49 (0)511 30 34 20 99

Verfahrensschritte

Öffentliche Auslegung

Zeitraum der Auslegung

16.03.2021 - 29.03.2021

Auslegungsinformationen

ENB_110kV_HEMM-INST_ABZW-OTT_Gesamtregister_PFSTV_Nachtrag UVS ( ENB_110kV_HEMM-INST_ABZW-OTT_Gesamtregister_PFSTV_Nachtrag UVS.pdf )

UVP-Bericht, ggf. Antragsunterlagen

Änderung_Ergänzung UVP/ENB_110kV_HEMM-INST_ABZW-OTT_Gesamtregister_PFSTV_Nachtrag UVS ( ENB_110kV_HEMM-INST_ABZW-OTT_Gesamtregister_PFSTV_Nachtrag UVS.pdf )

Entscheidung über die Zulassung

Datum der Entscheidung

29.01.2021

Auslegungsinformationen

Gemeinsame Bekanntmachung AuslGemeinden ( Gemeinsame Bekanntmachung AuslGemeinden.pdf )

Entscheidung

210129_Original_Ergänzungs-PFB ( 210129_Original_Ergänzungs-PFB.pdf )

Öffentliche Auslegung

Zeitraum der Auslegung

25.03.2019 - 24.04.2019

Auslegungsinformationen

Bekanntmachung UVP Cux-Hemmoor ( Bekanntmachung UVP Cux-Hemmoor.docx )

UVP-Bericht, ggf. Antragsunterlagen

Änderung_Ergänzung UVP/ENB_110kV_HEMM-INST_ABZW-OTT_Gesamtregister_PFSTV_Nachtrag UVS ( ENB_110kV_HEMM-INST_ABZW-OTT_Gesamtregister_PFSTV_Nachtrag UVS.pdf )