Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die Große Kreisstadt Stollberg plant, den Heiligen Teich, eine Stauanlage, nachhaltig in Stand zu setzen und zugleich die durch die Hochwasserereignisse im Jahr 2013 verursachten Schäden zu beseitigen, um einen kontrollierten Betrieb der Stauanlage zu ermöglichen. Im Dammbauwerk ist der Einbau einer Kerndichtung mittels Spundbohlen vorgesehen. Der Staudamm soll zudem standsicher profiliert werden. Die wasserseitigen Böschungen werden mit einer Neigung von 1:3 und die luftseitigen Böschungen mit einer Neigung von 1:2 hergestellt. Die Wasserfassung und -ableitung des Heiligen Teiches wird im Zuge der Instandsetzung grundlegend überarbeitet werden, um einen kontrollierten Betrieb der Anlage zu ermöglichen. Für die Ablaufsteuerung wird der Schieberturm als zukünftiger Schieber- und Ablaufturm neu errichtet. Im Zulaufbereich des oberen Querenbaches soll die Wasserfassung mittels eines neuen Fassungsgerinnes erfolgen. Der Zulauf wird über einen Plattenschütz geregelt werden. Für die Wasserfassung zur Zulaufregulierung aus dem Oberen Querenbach wird die Anordnung eines Zulaufgerinnes erforderlich. Es ist ein Gerinne mit einer linksufrigen Blocksteinmauer und rechtsufriger Böschung vorgesehen. Die Gerinnesohle wird mit Setzpack aus Naturstein hergestellt werden. Nach oberstrom schließt sich an das Umlaufgerinne noch eine Verwallung bis an die linke Talflanke an. Die Verwallung wird als Erdkörper begrünt hergestellt. Die Sedimentablagerungen am Damm sollen entfernt werden. Im Zulaufbereich des Heiligen Teiches werden die Sedimente belassen, da diese sich mittlerweile in eine Schilfzone umgewandelt haben und für Amphibien und Fische einen wertvollen Lebensraum bieten.
Für dieses Gewässerausbauvorhaben, das der Nummer 13.18.1 der Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung zuzuordnen ist, wurde durch die Landesdirektion Sachsen zur Feststellung der Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung eine allgemeine Vorprüfung gemäß § 5 Absatz 1 Satz 1 und § 7 Absatz 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung in Verbindung mit der Anlage 3 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt. Im Ergebnis der allgemeinen Vorprüfung wurde am 19. November 2020 festgestellt, dass das Vorhaben voraussichtlich keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen haben kann, die nach § 25 Absatz 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung zu berücksichtigen wären. Danach besteht für dieses Vorhaben keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung.

UVP-Kategorie

Wasserwirtschaftliche Vorhaben

Raumbezug

Adressen

Sachsen

Ansprechpartner

Dienststelle Chemnitz
Landesdirektion Sachsen
Abteilung 4 - Umweltschutz

Altchemnitzer Straße 41
09120 Chemnitz
Sachsen
Deutschland

E-Mail: post@lds.sachsen.de

Datum der Entscheidung

19.11.2020

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

Bekanntgabe des Ergebnisses der UVP-Vorprüfung für Vorhaben Instandsetzung Heiliger Teich ( Bekanntgabe des Ergebnisses der UVP-Vorprüfung für Vorhaben Instandsetzung Heiliger Teich.pdf )