Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Der Firma Stadtwerke Cottbus GmbH, Karl-Liebknecht-Straße 130 in 03046 Cottbus, wurde die 2. Teilgenehmigung nach § 16 in Verbindung mit § 8 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BlmSchG) erteilt, auf dem Grundstück in der Werner-von-Siemens-Straße 16 in 03052 Cottbus, in der Gemarkung Sandow, Flur 79, Flurstück 51 und Flur 80, Flurstück 247 eine Anlage zur Erzeugung von Strom, Dampf und Warmwasser durch die Errichtung eines Blockheizkraftwerkes (BHKW) inklusive Abgasreinigungsanlage wesentlich zu ändern. Diese 2. Teilgenehmigung schließt nicht die Inbetriebnahme der geänderten Anlage ein.

Gegenüber der 1. Teilgenehmigung wurde die beantragte Feuerungswärmeleistung der fünf baugleichen BHKW-Module von 28,5 MW (gesamt 142,5 MW) auf 23,25 MW (gesamt 116,25 MW) reduziert.

Für das Vorhaben wurde eine UVP-Vorprüfung mit negativem Ergebnis durchgeführt. Es bedarf keiner UVP.

Die immissionsschutzrechtliche Genehmigung wurde unter den im Genehmigungsbescheid aufgeführten Nebenbestimmungen erteilt und umfasst nach § 13 BImSchG die Erlaubnis nach § 18 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) für Errichtung und Betrieb der fünf Dampfkesselanlagen.

UVP-Kategorie

Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie

Raumbezug

Adressen

Brandenburg

Ansprechpartner

Landesamt für Umwelt
T 12 Genehmigungsverfahrensstelle Süd

Seeburger Chaussee 2
14476 Potsdam, OT Groß Glienicke
Postfach 60 10 61
14410 Potsdam
OT Groß Glienicke
Brandenburg
Deutschland

E-Mail: T12@LfU.Brandenburg.de
Telefon: +49 35549911411

Verfahrensschritte

Entscheidung über die Zulassung

Datum der Entscheidung

10.08.2020