Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Mit Bescheid des Landratsamtes Günzburg vom 8. September 1997 (geändert am 3. Juli 2017 und 21. August 2019) wurde dem Markt Burtenbach die wasserrechtliche Erlaubnis zum Zutagefördern von Grundwasser zum Zwecke der öffentlichen Wasserversorgung Burtenbach aus den Brunnen 1 und 2 auf den Grundstücken Fl.-Nrn. 3048 und 3001 Gemarkung Burtenbach erteilt. Die Erlaubnis war bis zum 31. August 2020 befristet.

Mit Schreiben vom 19. Oktober 2020 beantragte der Markt Burtenbach die Neuerteilung einer Bewilligung zum Zutagefördern von Grundwasser aus den Tiefbrunnen 1 und 2 auf den Grundstücken Fl.-Nrn. 3048 und 3001 der Gemarkung Burtenbach für die öffentliche Wasserversorgung. Es sollen wie bisher bis zu 11 l/s aus dem Tiefbrunnen 1 und 15 l/s aus dem Tiefbrunnen 2 und insgesamt bis zu max. 230.000 m³/Jahr Grundwasser gefördert werden.

UVP-Kategorie

Wasserwirtschaftliche Vorhaben

Raumbezug

Adressen

Bayern

Ansprechpartner

Landratsamt Günzburg

An der Kapuzinermauer 1
89312 Günzburg
Bayern
Deutschland

E-Mail: info@landkreis-guenzburg.de
Telefon: +49 8221 95-0
Fax: +49 8221 95-240
URL: http://www.landkreis-guenzburg.de

Datum der Entscheidung

30.11.2020

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

Bekanntmachung UVP-Vorprüfung ( 2020-11-30_Burtenbach_WV_Neuerteilung_Bewilligung_Bekanntmachung_UVP-Vorprüfung.pdf )