Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die Kläranlage Weyberhöfe des Abwasserverbandes der Aschafftalgemeinden wurde 1966 bis 1969 errichtet und seitdem kontinuierlich an die rechtlichen Vorgaben und die sich än-dernden Randbedingungen angepasst. Die letzte größere bauliche Veränderung wurde 1994 und 1995 mit der Errichtung einer dritten Reinigungsstufe (Phosphor und Stickstoff) durchge-führt. Mit Unterlagen vom 29.03.2019, ergänzt mit Unterlagen vom 29.11.2021, wird eine neue gehobene wasserrechtliche Erlaubnis nach § 15 WHG für das Einleiten von Abwasser beantragt.

Die Kläranlage ist eine Abwasseranlage nach UVPG - Anlage 1. Gemäß der Auswertung der Betriebstagebücher von 2015 bis 2017 beträgt der tägliche biochemische Sauerstoffbedarf ca. 2.163 kg/d. Der vorgegebene Schwellenwert zur UVP-Pflicht, Anlage 1 - 13.1.1 von 9.000 kg_BSB5/d wird deutlich unterschritten. Er überschreitet jedoch den unteren Schwellenwert für die Allgemeine Vorprüfung gemäß Ziffer 13.1.2 von 600 kg/d BSB in fünf Tagen der Anla-ge 1 zum UVPG. Die UVP-Pflicht für das Vorhaben ist somit durch eine Allgemeine Vorprü-fung des Einzelfalls zu ermitteln. Nach § 5 Abs. 1 i.V.m. § 9 Abs. 2 Nr. 2, § 7 Abs. 1 UVPG ist die Maßnahme unter Berücksichtigung der in der Anlage 3 des UVPG aufgeführten Kriterien auf erheblich nachteilige Umweltauswirkungen zu prüfen.

UVP-Kategorie

Wasserwirtschaftliche Vorhaben

Raumbezug

Adressen

Bayern

Ansprechpartner

Landratsamt Aschaffenburg

Bayernstraße 18
63739 Aschaffenburg
Bayern
Deutschland

E-Mail: poststelle@lra-ab.bayern.de
Telefon: +49 6021 394-0
Fax: +49 6021 394-999
URL: http://www.landkreis-aschaffenburg.de

Datum der Entscheidung

01.12.2022

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

UVP-Vorprüfung Kläranlage Weyberhöfe.docx ( UVP-Vorprüfung Kläranlage Weyberhöfe.docx )