Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die Regierung von Schwaben stellte mit Beschluss vom 17.12.2019 (Gz.: RvS-SG21-3321.1-80/4) den Plan der Gaskraftwerk Leipheim GmbH & Co. KG für die Errichtung und den Betrieb einer 380-kV-Leitung zum Anschluss des geplanten Gasturbinenkraftwerkes Leipheim an das Höchstspannungsübertragungsnetz der Amprion GmbH von Fl.-Nr. 369/55, Gemarkung Bubesheim, nach Fl.-Nr. 1241, Gemarkung Großkötz, einschließlich der damit verbundenen Nebeneinrichtungen fest.

Die Planfeststellung umfasste u.a. die Errichtung einer Trenneranlage bestehend aus zwei motorisch-betriebenen Drehtrennschaltern („Trenner“) zwischen dem Beginn der erdverlegten Netzanschlussleitung und der Hochspannungsseite der Maschinentransformatoren am Kraftwerk. Der Trenner stellte den Übergabepunkt der oberspannungsseitigen Anschlüsse (Ausgangspole) der Stromleitung an die Maschinentransformatoren dar.

Für den Betrieb des Kraftwerks ist es zwingend erforderlich, dieses an das bestehende Höchstspannungsübertragungsnetz anzuschließen. Allerdings muss der planfestgestellte Anschlusspunkt der 380-kV-Höchstspannungserdkabelleitung an das Gasturbinenkraftwerk aufgrund der Vorgaben der Transportnetzbetreiberin geändert werden. Die bisher geplanten Drehtrennschalter sollen entfallen. Der Anschluss der Erdkabelsysteme 1 und 2 an die Gasturbineneinheiten 10 und 20 soll nun über anlagenseitig vorgesehene gasisolierte Leistungsschalter (GIS) erfolgen. Der mit Errichtung der GIS einhergehende Wegfall der Trenner-Erder-Anlagen bedingt die Anpassung der Trassenführung der 380 kV-Kabellagen innerhalb des Kraftwerksstandortes. Insbesondere wird der neue Aufteilungspunkt für die Aufsplittung des Kabelsystems in die Zuleitung der Gasturbineneinheit 10 und 20 ca. 25 m näher an die Gasturbineneinheiten herangeführt. Zudem erfolgen die Zuleitungen zu den Gasturbineneinheiten nicht auf direktem Weg wie bei der planfestgestellten Trasse, sondern geschwungen in einem Radius und Gegenradius (Schleife), weshalb sich die Anschlussleitungen der beiden Systeme verlängern.

Die in der Lage geänderte Trassenführung des Erdkabels beschränkt sich auf den Kraftwerksstandort Fl.-Nr. 369/55, Gemarkung Bubesheim. Daneben wird der höhenmäßige Verlauf der Kabelanlage an das auf Grundlage der bauvorbereitenden Maßnahmen überarbeitete Kraftwerkskonzept (gegenüber 2018 neu festgelegte Bauwerks-Null-Höhen und Geländehorizonte) angepasst. Der notwendige Eingriff in den Grund und Boden kann durch die beabsichtigten höhenmäßigen Anpassungen reduziert werden. Die im Rahmen der Überplanung des Kraftwerkslayouts neu ausgelegten Entwässerungssysteme, die neu geplanten betrieblichen Straßen und Wege sowie die Höhen der finalen Geländeniveaus auf dem Kraftwerksgrundstück liegen der beabsichtigten höhenmäßigen Anpassung zugrunde. Die Mindestüberdeckung der Kabellagen bleibt unabhängig von den neu festgelegten Höhen und Geländeniveaus gegenüber der ursprünglichen Planung unverändert.
Die höhenmäßigen Anpassungen wirken sich ausschließlich im Trassenabschnitt nördlich der GZ 4 (Rudolf-Wanzl-Straße) bis zum Anschluss an die Gasturbinen aus. Die Trassenführung der Erdkabelanschlussleitung im weiteren Verlauf ab der GZ 4 bis zum Anschluss an das Höchstspannungsübertragungsnetz bleibt unverändert.

UVP-Kategorie

Leitungsanlagen und vergleichbare Anlagen

Raumbezug

Adressen

Bayern

Ansprechpartner

Regierung von Schwaben

Fronhof 10
86152 Augsburg
Bayern
Deutschland

E-Mail: poststelle@reg-schw.bayern.de
Telefon: +49 821 327-01
Fax: +49 821 327-2289
URL: http://www.regierung.schwaben.bayern.de

Datum der Entscheidung

01.06.2021

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

Bekanntmachung_-_UVP-Vorprüfung ( Bekanntmachung_-_UVP-Vorprüfung.pdf )