Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Zutagefördern und Entnehmen von Grundwasser aus einem Brunnen zur Gemüsebewässerung auf dem Grundstück Fl.Nr. 347/0 der Gemarkung Junkershausen, Gemeinde Hollstadt

Beschränkte Erlaubnisnach § 10 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) i. V. m. Art. 15 Abs. 1 des Bayerischen Wassergesetzes (BayWG)

Der Eigentümer des Grundstücks beantragte mit Schreiben vom 15.07.2020 die wasserrechtliche Erlaubnis für das Zutagefördern von Grundwasser aus dem Brunnen auf dem o. g. Grundstück.


Für diese Maßnahme war nach § 9 Abs. 3 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) i. d. Fassung der Bekanntmachung vom 24.02.2010 (BGBl. I S. 94) zuletzt geändert durch Art. 4 des Gesetzes vom 31.12.2020 (BGBl. I S 2694 Nr. 59) i. V. m. Anlage 1 zum UVPG zu prüfen, ob mögliche Umweltauswirkungen des Vorhabens die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung notwendig machen.

Die standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls hat ergeben, dass erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen nicht zu erwarten sind und daher eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht erforderlich ist.

UVP-Kategorie

Wasserwirtschaftliche Vorhaben

Raumbezug

Adressen

Bayern

Ansprechpartner

Umweltamt
Landratsamt Rhön-Grabfeld
König, Eva

Spörleinstr. 11
97616 Bad Neustadt an der Saale
Bayern
Deutschland

E-Mail: eva.koenig@rhoen-grabfeld.de
Telefon: +49 9771 94-351
Fax: +49 9771 94-81 351
URL: http://www.rhoen-grabfeld.de

Datum der Entscheidung

25.02.2021

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

Bekanntmachung Gemüsebewässerung ( Bekanntmachung Gemüsebewässerung.docx )