Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Windpark Altenautal Repowering GmbH & Co. KG, Im Mersch 3, 33165 Lichtenau, beantragt gemäß § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) die Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von insgesamt 13 Windenergieanlagen in Lichtenau und Borchen. Im Rahmen des Projekts sollen 33 Bestands-Windenergieanlagen zurückgebaut werden.
Die Anlagen sollen auf den folgenden Grundstücken errichtet werden:
WEA / Gemeinde / Gemarkung / Flur(e) / Flurstück(e)
WEA 01 / Lichtenau / Henglarn / 3 / 82
WEA 03 / Borchen / Etteln / 14 / 97
WEA 04 / Lichtenau / Henglarn / 9 / 30
WEA 05 / Borchen / Etteln / 14 / 93
WEA 06 / Lichtenau / Henglarn / 9 / 55, 57
WEA 07 / Lichtenau / Atteln / 1 / 11
WEA 09 / Lichtenau / Atteln / 1 / 6
WEA 10 / Lichtenau / Atteln / 2 / 28
WEA 11 / Lichtenau / Atteln / 2 / 27
WEA 12 / Lichtenau / Atteln / 2 / 40
WEA 13 / Lichtenau / Atteln / 2 / 86
WEA 14 / Lichtenau / Atteln / 2 / 90
WEA 15 / Lichtenau / Atteln / 2 / 92
Die Windenergieanlagen haben die folgenden technischen Merkmale:
WEA 01, WEA 03, WEA 04,
WEA 07, WEA 09 und WEA 13
ENERCON E-160 EP5 E2
Leistung 5.500 kW
Nabenhöhe 166,6 m
Rotordurchmesser 160,0 m
Gesamthöhe 246,6 m
WEA 05, WEA 12
und WEA 15
ENERCON E-138 EP3 E2
Leistung 4.200 kW
Nabenhöhe 160,0 m
Rotordurchmesser 138,25 m
Gesamthöhe 229,13 m
WEA 06
ENERCON E-160 EP5 E2
Leistung 5.500 kW
Nabenhöhe 140,0 m
Rotordurchmesser 160,0 m
Gesamthöhe 220,0 m
WEA 10 und WEA 11
ENERCON E-147 EP5 E2
Leistung 5.000 kW
Nabenhöhe 155,1 m
Rotordurchmesser 147,0 m
Gesamthöhe 228,6 m
WEA 14
ENERCON E-115 EP3 E3
Leistung 4.200 kW
Nabenhöhe 92,0 m
Rotordurchmesser 115,71 m
Gesamthöhe 149,86 m
Weitere Angaben zu dem Vorhaben können dem ausgelegten Antrag und den zugehörigen Antragsunterlagen entnommen werden.
Bei dem beantragten Vorhaben handelt es sich um genehmigungsbedürftige Anlagen im Sinne des § 4 BImSchG. Die Anlage ist im Anhang 1 zu § 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) unter Ziffer 1.6.2 aufgeführt. Für das Verfahren und die Zulassungsentscheidung ist der Kreis Paderborn zuständig.
Für das Vorhaben wurde gemäß § 7 Abs. 3 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung beantragt. Der Entfall der Vorprüfungen wird von der Genehmigungsbehörde als zweckmäßig erachtet. Am 20.05.2021 wurde ein entsprechender UVP-Bericht durch die Antragstellerin vorgelegt.
Gemäß § 10 Abs. 3 BImSchG i.V.m. §§ 8 ff. der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV) und § 19 UVPG wird das Vorhaben hierdurch öffentlich bekannt gemacht.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Kreis Paderborn
Untere Immissionsschutzbehörde
Aldegreverstraße 10 – 14
33102
Paderborn
Nordrhein-Westfalen
E-Mail: | fb66@kreis-paderborn.de |
Telefon: | 05251-308-6661 |
Fax: | 05251-308-6699 |
URL: | https://www.kreis-paderborn.de |
Verfahrensschritte
Entscheidung über die Zulassung
Datum der Entscheidung
03.02.2022
Auslegungsinformationen
Erörterungstermin
Zeitraum der Erörterung
14.09.2021
Informationen zum Erörterungstermin
Öffentliche Auslegung
Zeitraum der Auslegung
17.06.2021 - 23.07.2021