Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die Firma Shell Deutschland GmbH hat mit Antrag vom 04.06.2021 die immissionsschutzrechtliche Genehmigung auf Errichtung und Betrieb einer LNG-Betankungslange auf der Fl.Nr. 496/46 der Gemarkung Barbing beantragt.
Der Standort des Vorhabens befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Unterheising II“ (4. Änderung) der Gemeinde Barbing, welcher ein Industriegebiet festsetzt.
Bei LNG handelt es sich um Liquified Natural Gas, bzw. tiefkaltverflüssigtes Erdgas (-162°C). LNG ist farb- und geruchslos, nicht toxisch und nicht karzinogen. LNG ist ohne Luftzufuhr nicht brennbar. Die geplante, vollautomatische und personallose Betankungsanlage für LKW besteht aus sieben Hauptbestandteilen:
- Befüllung
- LNG Speicher mit integriertem Wärmetauscher zur Kühlung
- LNG Pumpe mit Sättigungssystem
- LIN Speicher mit Befüllanschluss
- Technikcontainer
- LNG Zapfsäule
- OPT-Terminal zur Bezahlung und Kommunikation

Der Betankungsvorgang am Fahrzeug wird im Selbstbedienbetrieb vorgenommen. Betankungen mit LNG dürfen nur von geschulten und eingewiesenen Personen durchgeführt werden. Die
Befüllung des LNG-Speichers wird durch ein spezielles LNG Lieferfahrzeug über eine eigenen Befülleinheit realisiert. Das LNG wird aus dem Liefer-Tankwagen über eine Pumpe auf dem Liefer-Tankwagen in den LNG-Speicher gepumpt.
Der LNG-Lagertank ist ein doppelwandiger Tank mit einer Vakuum-Perlit-Isolierung. Der innere Tank ist aus austenitischem Edelstahl gefertigt, der äußere Tank aus Kohlenstoffstahl.

Alle kryogenen Leitungen werden entsprechend den Vorschriften und dem Stand der Technik isoliert.

Bei der im Rahmen des Betriebs der Betankungsanlage durchgeführten Lagerung von 28,35 Tonnen entzündbarer Gase handelt es sich um eine immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftige Anlage, welche ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren zu durchlaufen hat (vgl. Nr. 9.1.1.2 des Anhangs 1 der 4. BImSchV i.V.m. § 2 Abs. 1 Nr. 2 der 4. BImSchV und § 19 BImSchG).
Für das Vorhaben ist gem. § 1 Abs. 1 Nr. 1 und § 7 Abs. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung -UVPG- i.V.m. Nr. 9.1.1.3 der Anlage 1 des UVPG eine standortbezogene Vorprüfung durchzuführen.

UVP-Kategorie

Lagerung von Stoffen und Gemischen

Raumbezug

Adressen

Bayern

Ansprechpartner

Landratsamt Regensburg

Altmühlstr. 3
93039 Regensburg
Bayern
Deutschland

E-Mail: poststelle@landratsamt-regensburg.de
Telefon: +49 941 4009-0
Fax: +49 941 4009-299
URL: http://www.landratsamt-regensburg.de

Datum der Entscheidung

03.09.2021

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

2021-08-20_Shell_Deutschland_GmbH_Bericht_über_die_Standortbezogene_Vorprüfung ( 2021-08-20_Shell_Deutschland_GmbH_Bericht_über_die_Standortbezogene_Vorprüfung.pdf )