Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die Firma Dana Power Technologies Group, Reinz DichtungsGmbH, Reinzstraße 3- 7, 89213 Neu-Ulm plant auf dem Grundstück Fl.Nr. 1783 der Gemarkung Neu-Ulm, die Wiederertei-lung der wasserrechtlichen Erlaubnis für die thermische Nutzung des Grundwassers und zur Dampfherstellung.

Der Großteil (250.000 m3) des aus dem Brunnen 1 entnommenen Grundwassers wird für Kühlzwecke verwendet und wieder über den Sickerschacht in das Grundwasser eingeleitet. Die zur Gesamtentnahmemenge von 320.000 m3 verbleibende Entnahmemenge von 70.000 m3 wird zur Dampfherstellung im Kesselhaus verwendet.

Die thermische Nutzung von Grundwasser ist eine gestattungspflichtige Benutzung nach § 9 Abs.1 Nr. 4 und 5 Wasserhaushaltsgesetz –WHG- und bedarf der Erlaubnis nach §§ 8 WHG i.V.m. § 15 Bayerisches Wassergesetz – BayWG-.
Die beantragte Gewässerbenutzung ist ferner ein Vorhaben nach § 7 Abs. 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung –UVPG- i.V.m. Nr. 13.3.2 der Anlage 1 zum UVPG. Es ist eine allgemeine Vorprüfung zur Umweltverträglichkeit durchzuführen.

Im wasserrechtlichen Verfahren ist im Rahmen der allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalles festzustellen, ob die Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung be-steht (§ 5 Abs. 1 i. V. m. § 7 Abs. 1 UVPG, Nr. 13.3.2 der Anlage 1 zum UVPG).

Für das Neuvorhaben ist eine allgemeine Vorprüfung nach § 7 Absatz 1 UVPG durchzufüh-ren. Grundwasser soll jährlich in einer Gesamtmenge von 320.000 m³ entnommen werden, so dass gemäß Punkt 13.3.2 der Anlage 1 zum UVPG das Vorhaben in Spalte 2 mit einem „A“ gekennzeichnet ist.
Die Vorprüfung des Landratsamtes Neu-Ulm hat ergeben, dass das Vorhaben keiner Um-weltverträglichkeitsprüfung bedarf, da keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen , die die Schutzziele des Gebietes betreffen, zu besorgen sind und nach §25 Abs. 2 UVPG bei der Zulassungsentscheidung zu berücksichtigen wären.
Für das Vorhaben wird daher keine formelle Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt.

Die Feststellung wird hiermit gemäß § 5 Abs. 2 Satz 1 UVPG öffentlich bekannt gemacht.

Das Landratsamt Neu-Ulm weist darauf hin, dass diese Feststellung nach § 5 Abs. 3 S. 1 UVPG nicht selbständig anfechtbar ist.

UVP-Kategorie

Wasserwirtschaftliche Vorhaben

Raumbezug

Adressen

Bayern

Ansprechpartner

Landratsamt Neu-Ulm

Kantstr. 8
89231 Neu-Ulm
Bayern
Deutschland

E-Mail: poststelle@lra.neu-ulm.de
Telefon: +49 731 7040-0
Fax: +49 731 7040-8999
URL: http://www.landratsamt.neu-ulm.de

Datum der Entscheidung

16.08.2021

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

09-1 Bekanntnmachung UVP-Vorpruef ( 09-1 Bekanntnmachung UVP-Vorpruef.doc )