Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die NeuDa Wind GmbH & Co. KG, Knapp 2, 33100 Paderborn, beantragt gemäß § 16 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) die Genehmigung zur wesentlichen Änderung einer Windenergieanlage des Typs Enercon E-82 durch Leistungserhöhung zur Nachtzeit von 400 kW auf 1.000 kW. Die Windenergieanlage befindet sich in Paderborn, Gemarkung Neuenbeken, Flur 14, Flurstücke 52, 35 und 96.
Weitere Angaben zu dem Vorhaben können dem ausgelegten Antrag und den zugehörigen Antragsunterlagen entnommen werden.
Bei dem beantragten Vorhaben handelt es sich um eine genehmigungsbedürftige Änderung im Sinne des § 16 BImSchG. Die Anlage ist im Anhang zu § 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) unter Ziffer 1.6.2 aufgeführt. Für das Verfahren und die Zulassungsentscheidung ist der Kreis Paderborn zuständig.
Die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung wurde gemäß § 5 i.V.m. § 9 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) mit Vorprüfung vom 19.03.2021 festgestellt.
Gemäß § 10 Abs. 3 BImSchG i.V.m. §§ 8 ff. der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BIm-SchV) und § 19 UVPG wird das Vorhaben hierdurch öffentlich bekannt gemacht.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Kreis Paderborn
Untere Immissionsschutzbehörde
Aldegreverstraße 10 – 14
33102
Paderborn
Nordrhein-Westfalen
E-Mail: | fb66@kreis-paderborn.de |
Telefon: | 05251-308-6661 |
Fax: | 05251-308-6699 |
URL: | https://www.kreis-paderborn.de |
Verfahrensschritte
Entscheidung über die Zulassung
Datum der Entscheidung
07.10.2021
Auslegungsinformationen
Erörterungstermin
Zeitraum der Erörterung
20.07.2021
Informationen zum Erörterungstermin
Öffentliche Auslegung
Zeitraum der Auslegung
29.07.2021 - 30.08.2021