Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die Firma Energie und Wasser Potsdam, Steinstraße 101 in 14480 Potsdam beantragt die Genehmigung nach § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BlmSchG), auf dem Grundstück Potsdamer Chaussee in 14476 Potsdam OT Fahrland/Krampnitz in der Gemarkung Fahrland, Flur 5, Flurstück 4, 116, 124 eine Energiezentrale, bestehend aus motorischen Verbrennungsanlagen und Abgasführung, zu errichten und zu betreiben.

Es handelt sich dabei um eine Anlage der Nummer 1.2.3.2 V des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) sowie um ein Vorhaben nach Nummer 1.2.3.2 S der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG).

Nach § 7 Absatz 1 UVPG war für das beantragte Vorhaben eine standortbezogene Vorprüfung durchzuführen.

Die Feststellung erfolgte nach Beginn des Genehmigungsverfahrens auf der Grundlage der vom Vorhabensträger vorgelegten Unterlagen sowie eigener Informationen.

Im Ergebnis dieser Vorprüfung wurde festgestellt, dass für das oben genannte Vorhaben keine UVP-Pflicht besteht.

Diese Feststellung beruht im Wesentlichen auf folgende Kriterien:
Das Vorhaben befindet sich in direkter Nähe zu Schutzgebieten (FFH-Gebiet, Landschaftsschutzgebiet, Naturschutzgebiet), einem geschützten Biotop und Bodendenkmalen. Aufgrund dieser besonderen örtlichen Gegebenheiten war eine Prüfung der Nr. 3 – Art und Merkmale der Auswirkungen – der Anlage 3 des UVPG notwendig. Im Ergebnis ergeben sich keine Anhaltspunkte dafür, dass die vom Vorhaben ausgehenden Wirkfaktoren erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben können, die die besondere Empfindlichkeit oder die Schutzziele des Gebietes betreffen. Insbesondere ist auf Grundlage der Prognosen davon auszugehen, dass eine schädliche Wirkung der luftgetragenen Schadstoffe in unmittelbarer Nähe und in weiterer Entfernung ausgeschlossen werden kann.

Diese Feststellung ist nicht selbstständig anfechtbar.

Rechtsgrundlagen

Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274; 2021 I S. 123), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 9. Dezember 2020 (BGBl. I S. 2873)

Vierte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen - 4. BImSchV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Mai 2017 (BGBl. I S. 1440), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 12. Januar 2021 (BGBl. I S. 69)

Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Februar 2010 (BGBl. I S. 94), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 3. Dezember 2020 (BGBl. I S. 2694)

Landesamt für Umwelt
Abteilung Technischer Umweltschutz 1
Genehmigungsverfahrensstelle West

UVP-Kategorie

Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie

Raumbezug

Adressen

Brandenburg

Ansprechpartner

Landesamt für Umwelt
T 11 Genehmigungsverfahrensstelle West

Seeburger Chaussee 2
14476 Potsdam OT Groß Glienicke
Brandenburg
Deutschland

E-Mail: Einwendungen-T11@lfu.brandenburg.de

Datum der Entscheidung

16.02.2021

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

Bekanntmachung_Feststellung des Unterbleibens einer UVP_EZK ( Bekanntmachung_Feststellung des Unterbleibens einer UVP_EZK.pdf )