Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die Hörmann KG betreibt am Standort in Brandis eine baurechtlich genehmigte Anlage zur Herstellung von Türblättern und Türzargen sowie zur Fertigproduktion von Haustüren, Türen für den Wohnungsbau etc. Diese Anlagen sind in bereits vorhandenen Hallen untergebracht. Weiterhin befindet sich auf dem Anlagengelände eine Anlage zur Beschichtung (Lackieranlage) für Türblätter und Türzargen. Die Anlage ist separat genehmigungsbedürftig gemäß Nr. 5.1.1.2 des Anhangs 1 der Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen – 4. BImSchV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Mai 2017 (BGBl. I S. 1440).
Ein gewisser Anteil der produzierten Haustüren, Türen für den Wohnungsbau etc. wird innerhalb der Anlage zur Herstellung von Türblättern und Zargen mittels PUR-Ausgangskomponenten aus-geschäumt. Bisher ist ein IBC-Lager für die Lieferung der Ausgangsmaterialien vorhanden, welches die genehmigungsbedürftigen Mengenschwellen des Anhang 1 der 4. BImSchV nicht über-schreitet. Dieses soll zugunsten eines fest installierten Tanklagers aufgegeben werden

UVP-Kategorie

Lagerung von Stoffen und Gemischen

Raumbezug

Adressen

Sachsen

Ansprechpartner

Landratsamt Leipzig

04550 Borna
Sachsen
Deutschland

E-Mail: info@lk-l.de
URL: https://www.landkreisleipzig.de/startseite.html

Datum der Entscheidung

26.03.2020

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

amtsblatt ( amtsblatt.html )