Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die EWE Windpark Hatten GmbH, Schultredde 17b, 26209 Hatten und die Windpark Hatten GmbH & Co. KG, Wildeshauser Str. 4, 26209 Hatten (gemeinsam bezeichnet als Antragstellerinnen) haben beim Landkreis Oldenburg als zuständige Genehmigungsbehörde nach § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von acht Windenergieanlagen im Windpark Hatten im ergänzenden Verfahren beantragt. Das Vorhaben ist seit dem Jahr 2016 in Betrieb. Anlass für die Durchführung des beantragten Verfahrens ist, dass das OVG Lüneburg in seiner Entscheidung vom 26.02.2020 (12 LB 157/18) den Genehmigungsbescheid vom 05.08.2015 in der Fassung des Änderungsgenehmigungsbescheides vom 15.04.2016 und des Widerspruchsbescheides vom 20.01.2016 für rechtswidrig und nicht vollziehbar erklärt hat. Ziel des Antrags der Antragstellerinnen ist es, die vom OVG benannten Rechtsfehler im ergänzenden Verfahren zu heilen. Gegen die Entscheidung des OVG Lüneburg ist gegenwärtig das Revisionsverfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht anhängig; die Entscheidung des OVG Lüneburg ist daher noch nicht rechtskräftig. Das Vorhaben umfasst die Errichtung und den Betrieb von acht Windenergieanlagen des Typs Vestas V112 mit einer Nabenhöhe von 140 m, einer Gesamthöhe von 196 m sowie einem Rotordurchmesser von 112 m mit einer Leistung von jeweils 3,3 MW auf den Grundstücken Gemarkung Hatten, Flur 51, Flurstück 73, Flur 51, Flurstück 70, Flur 50, Flurstück 4, Flur 50, Flurstück 32, Flur 50, Flurstück 13, Flur 50, Flurstück 16 und Flur 50, Flurstück 27 im Bereich der Bebauungspläne 59a und 59b –Sondergebiete Windenergie an der Hatter Landstraße- der Gemeinde Hatten. Das Vorhaben unterliegt gemäß § 4 BImSchG in Verbindung § 1, § 2 und Nr. 1.6 des Anhangs 1 der 4. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen - 4. BImSchV) der Genehmigungspflicht. Die Antragstellerinnen haben die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung beantragt; diesem Antrag wurde stattgegeben. Für das Vorhaben besteht damit nach § 7 Abs. 3 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) eine UVP-Pflicht. Die Antragstellerinnen haben einen UVP-Bericht mit den Antragsunterlagen für das ergänzende Verfahren vorgelegt.

UVP-Kategorie

Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie

Raumbezug

Adressen

Niedersachsen

Ansprechpartner

Landkreis Oldenburg, Niedersachsen
Bauordnungsamt

Delmenhorster Str. 6
27793 Wildeshausen
Niedersachsen
Deutschland

E-Mail: landkreis.oldenburg@oldenburg-kreis.de
Telefon: +49 04431 85-0
Fax: +49 04431 85-200
URL: https://www.oldenburg-kreis.de/

Verfahrensschritte

Entscheidung über die Zulassung

Datum der Entscheidung

25.02.2022

Auslegungsinformationen

öffentliche Bekanntmachung Genehmigung ( öffentliche Bekanntmachung Genehmigung.pdf )

Öffentliche Auslegung

Zeitraum der Auslegung

09.08.2021 - 09.09.2021