Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die Firma AUDI AG hat gemäß § 16 Abs. 1 BImSchG die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die wesentliche Änderung der Autofabrik durch die Erweiterung des bestehenden Heizhauses West, Gebäude N11, um einen fünften Heißwasserkessel (Erdgas) mit einer Feuerungswärmeleistung (FWL) von 26 MW beantragt. Dieser neue Kessel dient als Ersatz für den im Heizhaus Ost, Gebäude A12, bestehenden Kessel 7 mit einer FWL von 33 MW, welcher nach Inbetriebnahme des neuen Kessels außer Betrieb genommen und demontiert wird.

Im Zuge der beantragten Änderungsmaßnahme ist zur Unterbringung des fünften Heißwasserkessels auch eine bauliche Erweiterung des Heizhausgebäudes N11 in südöstlicher Richtung erforderlich. Dort befindet sich derzeit eine versiegelte Parkplatzfläche, welche entsprechend verkleinert wird. Außerdem wird zur Abführung der Abgase des neuen Kessels ein Schornstein mit einer Höhe von 55 m errichtet.

Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens wurde gemäß §§ 5 Abs. 1, 7 Abs. 1 Satz 1, 9 Abs. 2, 4 und 5 UVPG in Verbindung mit Nr. 3.14 und Nr. 1.1.2 der Anlage 1 zum UVPG eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls vorgenommen.

UVP-Kategorie

Stahl, Eisen und sonstige Metalle einschließlich Verarbeitung
Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie

Raumbezug

Adressen

Bayern

Ansprechpartner

Umweltamt
Stadt Ingolstadt
Immissionsschutzrecht

Rathausplatz 4
85049 Ingolstadt
Bayern
Deutschland

E-Mail: umweltamt@ingolstadt.de
Telefon: +49 841 305-2542
Fax: +49 841 305-2543
URL: http://www.ingolstadt.de

Datum der Entscheidung

22.10.2019

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

AUDI AG - Vorprüfung HH West N11 um 5. Kessel - Bekanntgabe ( AUDI AG - Vorprüfung HH West N11 um 5. Kessel - Bekanntgabe.pdf )