Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die Firma Heinrich Kling Mälzerei GmbH& Co.KG beabsichtigt am Standort Talstraße 168, 69198 Schriesheim die Errichtung und den Betrieb einer Biobrennstofffeuerungsanlage (Holzhackschnitzel) mit einer Feuerungswärmeleistung von 2,49 MW. Die Feuerungsanlage wird mit naturbelassenen Holzhackschnitzeln sowie Altholzhackschnitzeln der Kategorie A I und A II gemäß AltholzV betrieben. Die Holzabfälle erfüllen die Anforderungen an Biobrennstoffe gem. § 2 Abs. 7 f der 44. BImSchV. Die Anlage dient der Prozesswärmeerzeugung der am Standort vorhandenen Darre sowie der Beheizung des Produktions-gebäudes. Das Vorhaben ist gemäß Nr. 8.1.1.5 V des Anhangs 1 zur 4. BImSchV genehmigungsbedürftig. Die Anlage fällt nach § 1 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. Anlage 1 Nr. 8.2.2 Spalte 2 in den Anwendungsbereich des UVPG. Für das Vorhaben ist eine standortbe-zogene Vorprüfung des Einzelfalls nach § 7 Abs. 2 UVPG vorgesehen. Diese Vorprüfung wurde im Rahmen des Genehmigungsverfahrens durchgeführt. Das Ergebnis wird gemäß § 5 Abs. 2 UVPG bekannt gegeben.

UVP-Kategorie

Verwertung und Beseitigung von Abfällen und sonstigen Stoffen

Raumbezug

Adressen

Baden-Württemberg

Ansprechpartner

LRA Rhein-Neckar-Kreis
Regierungspräsidium Karlsruhe
Amt für Gewerbeaufsicht und Umweltschutz

Kurfürsten-Anlage 38 - 40
69115 Heidelberg
Baden-Württemberg
Deutschland

E-Mail: gewerbeaufsicht-und-umweltschutz@rhein-neckar-kreis.de
Telefon: 06221 522-2151
Fax: 06221 522-1273
URL: http://www.rhein-neckar-kreis.de

Datum der Entscheidung

04.11.2021

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

Bekanntgabe gemäß § 5 Abs. 2 UVPG Ergebnis standortbezogene Vorprüfung nach § 7 Abs. 2 UVPG ( Bekanntgabe gemäß § 5 Abs. 2 UVPG Ergebnis standortbezogene Vorprüfung nach § 7 Abs. 2 UVPG.pdf )