Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Auf der Grundlage des § 5 i.V. mit dem § 7 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) vom 24.02.2010 (BGBl. I S. 94) in der zurzeit gültigen Fassung wird Folgendes bekannt gegeben:
Die Firma Sumteq GmbH hat bei der Bezirksregierung Köln gemäß § 16 BImSchG mit Antrag vom 09.07.2021
die Genehmigung zur Neuerrichtung einer Anlage zur Herstellung von Kunststoffen
(Polymerisations-Anlage) auf dem Werksgelände der Sumteq GmbH in 52353 Düren, Isolastr. 2, Gemarkung Birkesdorf, Flur 8, Flurstück 638 beantragt. Gegenstand des Vorhabens ist im Wesentlichen die Errichtung der Polymerisationsanlage für die Herstellung von rund 1.400 t Polymer durch Suspensionspolymerisation.

Nach § 7 UVPG in Verbindung mit der Ziffer 4.2 der Anlage 1 UVPG ist für dieses Vorhaben eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls vorgesehen. Hiernach ist eine UVP dann durchzuführen, wenn das Vorhaben nach Einschätzung der zuständigen Behörde aufgrund überschlägiger Prüfung unter Berücksichtigung der in der Anlage 3 UVPG aufgeführten Kriterien erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben kann.
Das Vorhaben wird in einer bestehenden Halle in einem gewerblichen Baugebiet realisiert, sodass relevante Auswirkungen auf den Naturhaushalt (Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt) am Ort der Errichtung nicht hervorgerufen werden. Es sind keine Eingriffe in das Grundwasser vorgese-hen. Eine Gefährdung des Wassers durch wassergefährdende Stoffe ist ebenfalls nicht zu besor-gen, da die Anlagenänderungen nach den Vorgaben der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) errichtet und betrieben werden. Im Rahmen des Betriebs fallen keine gefährlichen Abfälle an. Durch die Anlage werden keine relevanten Lärmemissionen hervorgerufen. Abwasser wird an die Fa. Isola abgegeben.
Im Rahmen des Vorhabens wird ein Schornstein errichtet, über den staubhaltige Abluft abgegeben wird. Die Emissionen liegen dabei unter den Bagatellmassenströmen der TA Luft, so dass keine negativen Einflüsse auf die Umgebung zu erwarten sind. Durch einen vorgeschalteten Aktivkohle-filter wird die Freisetzung von Gerüchen vermieden.
Die allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls des oben genannten Vorhabens hat ergeben, dass zusätzliche, erhebliche nachteilige Auswirkungen auf Schutzgüter im Sinne des § 2 Abs. 1 UVPG nicht zu erwarten sind. Somit ist die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung im Rahmen dieses Genehmigungsverfahrens entbehrlich.
Diese Feststellung ist nicht selbstständig anfechtbar.

UVP-Kategorie

Chemische Erzeugnisse, Arzneimittel, Mineralölraffination und Weiterverarbeitung

Raumbezug

Adressen

Nordrhein-Westfalen

Ansprechpartner

Dezernat 53 - Immissionsschutz - einschl. anlagenbezogener Umweltschutz -
Bezirksregierung Köln
Rygol, Stefan

Zeughausstrasse 2-10
50667 Köln
Nordrhein-Westfalen
Deutschland

E-Mail: stefan.rygol@brk.nrw.de
Telefon: +49(0)221-147-3494
Fax: +49(0)221-147-2898
URL: https://www.bezreg-koeln.nrw.de

Datum der Entscheidung

23.08.2021