Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Siep Kieswerk GmbH & Co. KG, Kirchberger Straße 53, 52428 Jülich, hat beim Land-rat des Kreises Düren die Erteilung eines Vorbescheides gemäß § 5 des Gesetzes zur Ordnung von Abgrabungen für das Land Nordrhein-Westfalen (Abgrabungsgesetz NRW – AbgrG) für eine Trockenabgrabung zur Gewinnung von Kies und Sand auf einer Fläche von ca. 19,5 ha beantragt.
Die Voranfrage dient als planungsrechtliche Absicherung nach dem Abgrabungsrecht im Vorfeld einer kostenaufwändigen Detailplanung und stellt daher keinen vollständigen Abgrabungsantrag dar. Daher beschränkt sich diese Voranfrage antragsgemäß ausschließlich auf die Vereinbarkeit der Planung mit den Zielen der Raumordnung und der Bauleitplanung unter Ausschluss sonstiger in Betracht kommender öffentlicher Belange, insbesondere der Belange des Naturhaushalts, der Landschaft und der Erholung, des Denkmalschutzes, der Wasserwirtschaft, und des Bodenschutzes.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Kreis Düren
Umweltamt
Bismarckstr. 16
52351
Düren
Nordrhein-Westfalen
Deutschland
E-Mail: | amt66@kreis-dueren.de |
Telefon: | 02421/ 2210-66005 |
Fax: | 02421/2210-66990 |
URL: | www.kreis-dueren.de |
Verfahrensschritte
Entscheidung über die Zulassung
Datum der Entscheidung
03.02.2020
Öffentliche Auslegung
Zeitraum der Auslegung
07.10.2019 - 06.11.2019