Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Das Gewässerausbauvorhaben umfasst mit der zuletzt eingereichten Planung (Stand 15. Dezember 2021) die folgenden Maßnahmen: - Umverlegung der Heidelache mit Gestaltung eines neuen Gewässerprofils im Abschnitt unterhalb der Oxydationsteiche bis Bereich der Zufahrt zum Bergwerksfeld auf einer Länge von etwa 850 m (km 0+000 bis 0+850) - Schaffung von beidseitigen Gewässerrandstreifen mit einer Breite von 10 m - Herstellung einer Verwallung linksseitig des Gewässers auf einer Länge von 50 m mit einer Höhe von ca. 128,50 m NHN (km 0+700 bis 0+750) - Herstellung eines temporären Stillgewässes (Heidelache (alt)) im Abschnitt unterhalb der Oxydationsteiche bis zur Wiederanbindung des neu hergestellten Gewässerabschnittes der Heidelache im Bereich der Zufahrt zum Bergwerksfeld auf einer Länge von ca. 470 m - Verlegung der Einleitungsstellen des Sümpfungswasser in die Heidelache - Rückbau des Wehres (Station 1+842) in der Heidelache (alt) Für das geplante Gewässerausbauvorhaben besteht gemäß § 7 Abs. 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. März 2021 (BGBl. I S 540), das durch Artikel 14 des Gesetzes vom 10. September 2021 (BGBl. I S. 4147) geändert worden ist, die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Die UVP-Vorprüfung erfolgte auf der Grundlage der vorgelegten Unterlagen. Gemäß § 7 Abs. 1 i. V. m. Nr. 13.18.1 der Anlage 1 zum UVPG war für das Gewässerausbauvorhaben eine allgemeine Vorprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht durchzuführen. Die UVP-Vorprüfung bezog sich auf den Plan-Zustand, der die Umverlegung der Heidelache zum Inhalt hat.

UVP-Kategorie

Wasserwirtschaftliche Vorhaben

Raumbezug

Adressen

Sachsen

Ansprechpartner

Abteilung 4 - Umweltschutz
Dienststelle Dresden
Landesdirektion Sachsen
Referat 47

Stauffenbergallee 2
01099 Dresden
Sachsen
Deutschland

E-Mail: post@lds.sachsen.de
Telefon: 0351 825-4001
Fax: 0351 825-9999