Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Im Rahmen eines Bauantrages zur Verlegung einer Transportleitung in der Dresdner Heide beantragte die Sachsenenergie als Vorhabenträgerin bei der unteren Forstbehörde der Stadt Dresden die Genehmigung zur Beseitigung des Baumbestandes nach § 8 Abs. 8 Waldgesetz für den Freistaat Sachsen (SächsWaldG). Die Pflicht zur Vorprüfung nach UVPG ergab sich aus § 3 SächsUVPG i. V. m. § 11 Abs. 3 UVPG (kumulierendes Vorhaben), da das Vorhaben in engem Zusammenhang mit der Anlage der Heideleitung, Los 1 steht.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Landeshauptstadt Dresden
Untere Forstbehörde
Dresden
Postfach 120020
01001 Dresden
Sachsen
E-Mail: | Stadtgruen-und-Abfallwirtschaft@dresden.de |
Datum der Entscheidung
20.06.2025